Wegen angeblicher Datenverstöße werden derzeit Abmahnungen an Händler mit eigenen Websites verschickt. Hintergrund ist die Nutzung von Schriftarten aus der Datenbank „Google Fonts“. Ob auch Ihre Seite gefährdet ist, können Sie schnell online prüfen.

Betreiber von Websites können über Google Fonts Schriftarten einbinden. Diese Einbindung dynamischer Webinhalte ist jedoch ohne Einwilligung der Besucher laut einer Einzelfallentscheidung des Landgerichts München rechtswidrig. Um datenschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden, sollten die Websites deshalb ggf. angepasst werden. Tipp: Prüfen Sie mit den kostenlosen Google-Fonts-Checkern von Sicher3 oder 54 Grad Software, ob Ihre eigene Seite gefährdet ist. Falls Sie bereits ein Forderungsschreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen.