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04.12.2018 Oberfranken
Der Streit ist nicht neu: Verdi und die katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) verursachen vielerorts Ungemach im Hinblick auf verkaufsoffene Sonntage. Nun gibt es das erste Urteil in Oberfranken zu einer alten bestandskräftigen Verordnung.
Geklagt hatten vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht Verdi, KAB und der Diözesanverband Bamberg gegen die Verordnung der Stadt Hallstadt aus dem Jahr 1996. Aufgrund dieser Verordnung konnten alle Hallstädter Handelsbetriebe anlässlich des Herbstmarktes öffnen, ohne dass es hierzu jedes Jahr erneut einer neuen Beschlussfassung im Stadtrat mit Anhörung der Träger öffentlicher Belange bedurfte. Bei diesen Anhörungen hatten Verdi und KAB oftmals mit Klagen gedroht, um ihre Interessen durchzusetzen. Nun wurde erstmalig eine bestandskräftige Verordnung angegriffen, die es in vielen Kommunen Oberfrankens gibt und vom Gericht gekippt. HBE-Bezirksgeschäftsführerin Sabine Köppel: „Aufgrund dieser Entwicklung werden wir unsere Anstrengungen im Hinblick auf eine zeitgemäße Neuregelung verkaufsoffener Sonntage gegenüber der Staatsregierung und den Landtagsabgeordneten in München weiter verstärken.“ In ganz Bayern haben sich die (gerichtlichen) Auseinandersetzungen um verkaufsoffene Sonntage auch in diesem Jahr weiter verschärft.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
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