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17.08.2018 Bayern
Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Einzelhändlern an Reisende aus Staaten außerhalb der EU.
Die Steuerbefreiung beim sogenannten „Export über den Ladentisch“ wird dem Unternehmer gewährt, wenn sein Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist. Zudem müssen die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen. Achtung: Verkäufe an Reisende mit Wohnort im EU-Gebiet sind nicht umsatzsteuerfrei! Das gesamte EU-Gebiet gilt für Privatpersonen umsatzsteuerlich als einheitlicher Raum ohne Steuergrenzen. Infos über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (Ausfuhren für den privaten Bedarf) erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen.
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