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09.08.2018 Bayern
Dem Umsatzsteuerbetrug durch dubiose Händler auf Online-Plattformen, wie z.B. Amazon und Ebay, soll endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen.
Insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der EU verkaufen ihre Waren über Internet-Verkaufsplattformen an private Abnehmer und versteuern die damit erzielten Umsätze oft nicht ordnungsgemäß. Um dies zu unterbinden, sollen Betreiber von Online-Verkaufsportalen für Steuerbetrüger haften. Das Gesetz geht laut HDE zwar in die richtige Richtung. In einigen Fällen schieße der Entwurf aber über das Ziel hinaus. So entstehe z.B. neue Bürokratie. Deshalb müsse das Gesetz nachgebessert werden. Nach Schätzungen liegen die Steuerausfälle beim Internet-Handel in Deutschland im hohen dreistelligen Millionenbereich. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
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