Seit dem 1. August ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Auf den Einzelhandel kommen neue Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten zu.

Zukünftig müssen alle bisherigen Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden und es kommen drei zusätzliche (Holz, Textilien, Bioabfälle) hinzu. Die Abfallerzeuger/-besitzer müssen außerdem dokumentieren, wie der Abfall gesammelt und verbracht wird. Bei Verletzung der neuen Pflichten drohen hohe Geldbußen (bis zu 100.000 Euro). Welche Neuerungen Einzelhändler beachten müssen und welche Ausnahmeregelungen es gibt, erfahren sie in unserem neuen HBE-Praxiswissen „Gewerbeabfallverordnung“.
Hinweis: Die lokalen Abfallbehörden erarbeiten derzeit detaillierte Ausführungen zu den Änderungen und stellen diese auf ihren Webseiten zur Verfügung. Das Prüfen dieser Ausführungen ist empfehlenswert, da die GewAbfV von den Abfallbehörden unterschiedlich ausgelegt werden kann.