News
10.08.2017 Bayern
Seit dem 1. August ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Auf den Einzelhandel kommen neue Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten zu.
Zukünftig müssen alle bisherigen Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden und es kommen drei zusätzliche (Holz, Textilien, Bioabfälle) hinzu. Die Abfallerzeuger/-besitzer müssen außerdem dokumentieren, wie der Abfall gesammelt und verbracht wird. Bei Verletzung der neuen Pflichten drohen hohe Geldbußen (bis zu 100.000 Euro). Welche Neuerungen Einzelhändler beachten müssen und welche Ausnahmeregelungen es gibt, erfahren sie in unserem neuen HBE-Praxiswissen „Gewerbeabfallverordnung“.
Hinweis: Die lokalen Abfallbehörden erarbeiten derzeit detaillierte Ausführungen zu den Änderungen und stellen diese auf ihren Webseiten zur Verfügung. Das Prüfen dieser Ausführungen ist empfehlenswert, da die GewAbfV von den Abfallbehörden unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Geschäftsführerin
Tel.:089 55118-112
Fax:089 55118-114
E-Mail:streller@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.