News
27.04.2018 Bayern
Gutscheinsysteme, die in mehr als einer Firma eingelöst werden können und einen Jahresumsatz von einer Millionen Euro überschreiten, müssen bis Ende Mai 2018 an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) gemeldet werden.
Die Meldung an die Bafin muss über eine DE-Mailadresse erfolgen. Unternehmen, die ihre Meldung über einen kooperierenden Verband (z.B. Prepaidverband, www.prepaidverband.de) einreichen wollen, müssen dies bereits bis zum 30. April erledigen. Eine Meldung ist nicht notwendig, sofern der Umsatz des Gutscheinsystems unterhalb einer Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten liegt oder es sich um Papiergutscheine handelt. Zudem sind Gutscheinsysteme ausgenommen, die ausschließlich in einer Firma eingelöst werden können. Nähere Informationen zur Meldepflicht und den Voraussetzungen finden Sie hier.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.