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27.04.2018 Bayern

Elektronische Gutscheine: Meldefrist bis Ende 2018 beachten!

Gutscheinsysteme, die in mehr als einer Firma eingelöst werden können und einen Jahresumsatz von einer Millionen Euro überschreiten, müssen bis Ende Mai 2018 an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) gemeldet werden.

gutscheinsysteme

Die Meldung an die Bafin muss über eine DE-Mailadresse erfolgen. Unternehmen, die ihre Meldung über einen kooperierenden Verband (z.B. Prepaidverband, www.prepaidverband.de) einreichen wollen, müssen dies bereits bis zum 30. April erledigen. Eine Meldung ist nicht notwendig, sofern der Umsatz des Gutscheinsystems unterhalb einer Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten liegt oder es sich um Papiergutscheine handelt. Zudem sind Gutscheinsysteme ausgenommen, die ausschließlich in einer Firma eingelöst werden können. Nähere Informationen zur Meldepflicht und den Voraussetzungen finden Sie hier.

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