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29.03.2018

Praktikum und Schnupperlehre: Das müssen Arbeitgeber beachten

Praktikum, Volontariat und Schnupperlehre werfen immer wieder Fragen zur Vertragsgestaltung und zur möglichen Vergütungspflicht auf. Antworten gibt ein HBE-Praxiswissen.

praktikum
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Eine Vielzahl von Beschäftigungsformen weicht vom klassischen Angestelltenverhältnis ab: z.B. Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Qualifikationsmaßnahmen. Ob ein Vergütungsanspruch entsteht, hängt von der formalen Ausgestaltung der Vereinbarung ab und vor allem von der praktischen Durchführung. Das HBE-Praxiswissen "Praktikum bis Schnupperlehre" gibt Arbeitgebern einen Überblick über die verschiedenen „besonderen Vertragsverhältnisse“. Es werden die Besonderheiten und Unterschiede dargestellt und gezeigt, welche Vertragspflichten (z.B. Vergütung) sich im Einzelnen ergeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
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Uta Wandera
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