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08.12.2017 Oberfranken
Für Unternehmen in der EU gilt unmittelbar ab 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Datenschutz Gesetz für alle Länder in der EU.
Welche Themen sind ein Datenschutz-MUSS?
• Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis und Datenschutzunterweisungen
• Verzeichnis von Verfahren mit personenbezogenen Daten (Rechenschaftspflicht)
• Risikofolgeabschätzung der Verfahren
• Auftragsdatenverarbeitung-Verträge (Vertragsmanagement)
• Treffen von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
• Informationspflicht bei Daten-Pannen
Es sind Schadenersatzforderungen und Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro möglich!
Wie Sie sich vor Schadensersatzforderungen schützen und die Datenschutz-Grundverordnung im Betrieb umsetzen können, zeigen wir Ihnen bei einer Veranstaltung am 1. Februar 2018. Einladung folgt! Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
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