Für Unternehmen in der EU gilt unmittelbar ab 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Datenschutz Gesetz für alle Länder in der EU.
Welche Themen sind ein Datenschutz-MUSS?
• Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis und Datenschutzunterweisungen
• Verzeichnis von Verfahren mit personenbezogenen Daten (Rechenschaftspflicht)
• Risikofolgeabschätzung der Verfahren
• Auftragsdatenverarbeitung-Verträge (Vertragsmanagement)
• Treffen von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
• Informationspflicht bei Daten-Pannen
Es sind Schadenersatzforderungen und Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro möglich!
Wie Sie sich vor Schadensersatzforderungen schützen und die Datenschutz-Grundverordnung im Betrieb umsetzen können, zeigen wir Ihnen bei einer Veranstaltung am 1. Februar 2018. Einladung folgt! Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.