News
05.12.2017 Mittelfranken
Im Kampf gegen Ladendiebe hilft die Videoüberwachung dabei, Straftäter zu identifizieren, festzunehmen und zu bestrafen. Der Gesetzgeber muss daher die Voraussetzungen schaffen, damit dieses Instrument auch in der Praxis im Einzelhandel zur Anwendung kommen kann.
Dies hat HBE-Vizepräsident Matthias Zwingel in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Landesamts für Datenschutz (BayLDA), Thomas Kraning, deutlich gemacht. Zwingel: „Dazu gehört auch, die heute von manchen Aufsichtsbehörden auf lediglich 48 Stunden begrenzte Speicherfrist so zu verlängern, dass eine Aufklärung von verdeckt begangenen Straftaten in der Praxis ermöglicht wird.“ Erforderlich sei eine angemessene und praxisgerechte Speicherfrist, welche die Nutzung des Videomaterials auch dann ermöglicht, wenn zwischen Tat, ihrer Entdeckung und dem Beginn der Ermittlungstätigkeit ein längerer Zeitraum von mehreren Tagen liegt, so Zwingel. „Für viele Einzelhändler ist derzeit leider eine effektive Videoüberwachung in den Ladengeschäften oftmals nicht möglich. Rechtsunsicherheit und ein hoher Bürokratieaufwand sind weitere Hürden bei der Einrichtung und beim Betrieb einer Videoüberwachungsanlage. Das muss sich schnell ändern.“
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.