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05.12.2017

Ansbach: Videoüberwachung und Datenspeicherung bei Ladendiebstahl erleichtern

Im Kampf gegen Ladendiebe hilft die Videoüberwachung dabei, Straftäter zu identifizieren, festzunehmen und zu bestrafen. Der Gesetzgeber muss daher die Voraussetzungen schaffen, damit dieses Instrument auch in der Praxis im Einzelhandel zur Anwendung kommen kann.

Gespräch im Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), v.l.: HBEVizepräsident Matthias Zwingel, Kristin Benedikt und Präsident Thomas Kranig (beide BayLDA).
Gespräch im Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), v.l.: HBEVizepräsident Matthias Zwingel, Kristin Benedikt und Präsident Thomas Kranig (beide BayLDA).

Dies hat HBE-Vizepräsident Matthias Zwingel in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Landesamts für Datenschutz (BayLDA), Thomas Kraning, deutlich gemacht. Zwingel: „Dazu gehört auch, die heute von manchen Aufsichtsbehörden auf lediglich 48 Stunden begrenzte Speicherfrist so zu verlängern, dass eine Aufklärung von verdeckt begangenen Straftaten in der Praxis ermöglicht wird.“ Erforderlich sei eine angemessene und praxisgerechte Speicherfrist, welche die Nutzung des Videomaterials auch dann ermöglicht, wenn zwischen Tat, ihrer Entdeckung und dem Beginn der Ermittlungstätigkeit ein längerer Zeitraum von mehreren Tagen liegt, so Zwingel. „Für viele Einzelhändler ist derzeit leider eine effektive Videoüberwachung in den Ladengeschäften oftmals nicht möglich. Rechtsunsicherheit und ein hoher Bürokratieaufwand sind weitere Hürden bei der Einrichtung und beim Betrieb einer Videoüberwachungsanlage. Das muss sich schnell ändern.“

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Bernd Ohlmann
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