Praxiswissen
Stand 02 / 20202 MinutenNur für Mitglieder

Leistungsansprüche in der Ausbildung

Dieses Praxiswissen bietet einen Überblick zu Ausbildungsdauer, Vergütung, Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld, Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen.

Arbeitsrecht Bildung Während der Ausbildung
Vorbemerkungen

Bei den nachfolgenden Punkten ist es von entscheidender Bedeutung, ob Ihr Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht (siehe auch HBEPraxiswissen „Tarifbindung“):

Tarifgebunden sind Sie dann, wenn 

  • Sie HBE-Mitglied „mit Tarifbindung“ sind und Ihr Auszubildender gleichzeitig Gewerkschaftsmitglied ist. 
  • in dem Ausbildungsvertrag enthalten ist, dass der Tarifvertrag des bayerischen Einzelhandels zur Anwendung gelangt.  

Nicht tarifgebunden sind Sie dann, wenn 

  • Sie HBE-Mitglied „ohne Tarifbindung“ sind und/oder Ihr Auszubildender nicht Gewerkschaftsmitglied ist.
Möchten Sie weiterlesen?

Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu sehen.

Sie sind noch kein HBE-Mitglied?

Oder Sie sind bereits HBE-Mitglied, haben aber noch keinen Zugang?

1. Ausbildungsdauer

Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel: 3 Jahre

Verkürzung: bei mittlerer Reife um ein halbes Jahr möglich bei Abitur um ein Jahr möglich

Verkäufer / Verkäuferin: 2 Jahre

Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel:

3 Jahre

Verkürzung: bei mittlerer Reife um ein halbes Jahr möglich bei Abitur um ein Jahr möglich

Verkäufer / Verkäuferin

2 Jahre

2. Ausbildungsvergütung

Wenn Tarifgebundenheit besteht, gilt

 

seit dem 01.09.2019ab dem 01.09.2020

1. Ausbildungsjahr

850,00€900,00€

2. Ausbildungsjahr

940,00€1.000,00€

3. Ausbildungsjahr

1.070,00€1.120,00€

4. Ausbildungsjahr

1.120,00€1.200,00€

Wenn keine Tarifgebundenheit existiert: Die tariflichen Ausbildungsvergütungen dürfen maximal um 20 Prozent reduziert werden.

3. Urlaub

Wenn Tarifgebundenheit besteht (Manteltarifvertrag §§ 11,12): 

  • 36 Werktage 

Wenn keine Tarifgebundenheit existiert (Jugendarbeitsschutzgesetz § 19 JArbSchG):  

  • 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.  
  • 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.  
  • 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.  
  • 24 Werktage, bei erwachsenen Azubis ab 18 Jahren (Bundesurlaubsgesetz). 

Da Jugendliche laut JArbSchG nur fünf Tage pro Woche arbeiten dürfen, jedoch Manteltarifvertrag, Jugendarbeitsschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz von (sechs) Werktagen ausgehen, muss der Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden. Dies erfolgt nach folgender Formel:

\[ \text{Anspruch in Arbeitstagen} = \frac{\text{Anspruch in Werktagen (z.B. 30)}}{\text{Zahl der Werktage (6)}} \times \text{Zahl der Arbeitstage (5)} \]

Bei fünf Arbeitstagen hat ein Auszubildender also folgende Urlaubsansprüche, umgerechnet in Arbeitstagen:

  • bei 36 Werktagen: Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen
  • bei 30 Werktagen: Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen
  • bei 27 Werktagen: Urlaubsanspruch von 23 Arbeitstagen
  • bei 25 Werktagen: Urlaubsanspruch von 21 Arbeitstagen
  • bei 24 Werktagen: Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen

4. Urlaubsgeld

Wenn Tarifgebundenheit besteht, gilt: Das Urlaubgeld für Auszubildende und Gleichzustellende beträgt 2/3 des Urlaubsgeldes von Vollzeitangestellten im Einzelhandel in Bayern (vgl. §3 Ziff. 1a), b) des Tarifvertrages über Sonderzahlung

 

seit dem 01.01.2020

Azubis und Gleichzustellende

886,67€

Wenn keine Tarifgebundenheit besteht:

Azubis und Gleichzustellende

886,67€

5. Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)

Wenn Tarifgebundenheit besteht:  

  • Azubis im Einzelhandel erhalten als jährliche tarifliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) 62,5 % der Ausbildungsvergütung. Voraussetzung ist eine mindestens zwölfmonatige Betriebszugehörigkeit zum 1. Dezember des Jahres.

Wenn keine Tarifgebundenheit besteht:  

  • Es besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld.

6. Vermögenswirksame Leistungen

Wenn Tarifgebundenheit besteht:

  • Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit erhalten Azubis im Einzelhandel 6,65 Euro als vermögenswirksame Leistungen. 

Wenn keine Tarifgebundenheit besteht:

  • Es besteht kein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

ms
ms
Simone Streller
Geschäftsführerin
Themen: Arbeitsrecht Bildung Während der Ausbildung
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?