Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Stärkung des Prinzips gleichen Entgelts vergleiche und gleichwertige Arbeit wurde am 10.5.2023 vom europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet.
Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Stärkung des Prinzips gleichen Entgelts vergleiche und gleichwertige Arbeit wurde am 10.5.2023 vom europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Sie trat am 6.6.2023 in Kraft und musste von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 7.6.2026 umgesetzt werden.
Ziel der Richtlinie ist es, Lohndiskriminierung, insbesondere geschlechtsbezogen, sowie systematische Entgelt Ungleichheiten zu reduzieren und Transparenz zu fördern.
Ein deutscher Referentenentwurf liegt immer noch nicht vor, obwohl dieser spätestens bis Ende 2025 angekündigt war. Daher sind Einzelheiten zu einem deutschen Umsetzungspaket noch nicht bekannt. Der Handelsverband Deutschland kämpft gemeinsam mit der BDA nach wie vor für einen Stopp der Umsetzungsfrist dieser Richtlinie.
Die EU-Richtlinie enthält insbesondere folgende Kernpunkte:
Ausnahmen:
Unterstützung:
Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) können ausgenommen werden; Unterstützung durch Mitgliedstaaten vorgesehen.
a) Bestehende Rechtslage
Deutschland hat seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Dieses gewährt Auskunftsansprüche ist jedoch in Reichweite und Durchsetzung weniger stark als die EU-Richtlinie. Sanktionen fehlen bisher weitgehend (vgl. gesondertes HBE Praxiswissen Entgelttransparenzgesetz)
b) Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung
c) Gesetzgebungsprozess
Die Bundesregierung wird das Entgelttransparenzgesetz anpassen müssen.
