Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet es positiv, dass die EU-Kommission nach mehr als zwei Jahren Ermittlung eine Entscheidung zur Einhaltung von Art. 6, Absatz 5 des Digital Market Acts (DMA) durch Google getroffen hat. Die Umsetzung der Kommissionsentscheidung muss jetzt zu einer wirklich diskriminierungsfreien Anzeige der Suchergebnisse führen.
Der HDE lehnt die von einigen Preisvergleichsplattformen für sich geforderten garantierten Plätze in der Anzeige ab. Das würde letztlich nur eine zusätzliche obligatorische Vermittlungsebene zwischen Einzelhändlern und Verbrauchern begünstigen. Verbraucher müssen aber auch zukünftig in der Lage sein, auf Wunsch Angebote direkt von Händlern finden zu können.

Im Rahmen der Untersuchung prüfte die EU-Kommission, ob Google bei der Gestaltung und Anzeige von Ergebnissen auf der Google-Suchergebnisseite eigene Dienste entgegen den Vorgaben des DMA bevorzugt behandelt hat. In der Kommissionsentscheidung wurde nun ein Verstoß gegen die Vorgaben des DMA festgestellt.
„Der DMA muss durchgesetzt und Rechtsklarheit über die Auslegung der Vorgaben geschaffen werden“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Dementsprechend sei es ein wichtiges Signal, dass nun endlich eine Entscheidung vorliegt. Gleichzeitig seien damit nicht alle Probleme automatisch ausgeräumt. Es ginge jetzt darum sicherzustellen, dass in der Folge der Entscheidung keine unfaire Wettbewerbssituation erzeugt wird. Eine diskriminierungsfreie Anzeige von Suchergebnissen sei zwingend notwendig für den Handel. Während der gesamten Untersuchung hatten sich der HDE wie auch weitere Akteure eingebracht, an Workshops beteiligt und Feedback geliefert. „Uns war es wichtig, die Bedeutung der Online-Sichtbarkeit für Einzelhändler jeder Größe deutlich zu machen“, so Tromp.
Direkte Online-Vertriebskanäle seien für den Handel sowie für die Verbraucher unverzichtbar. Schon jetzt werde die Branche vor große Herausforderungen gestellt, da sich bestimmte Änderungen, die zur Einhaltung des DMA erforderlich sind, negativ auf Geschäftsmodelle auswirken könnten. „Eine rechtskonforme Lösung ist von großer Wichtigkeit. Doch die Kommissionsentscheidung nun darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung von Händlern führen“, betont Tromp. Das Ziel des DMA, transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen anzuwenden, dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Es sei zu begrüßen, dass sich Vertreter von Google zu dem Thema bereits im Dialog mit EU-Kommission, dem Handel sowie weiteren Stakeholdern befinden.
„Im Sinne von Fairness und Wettbewerbsfähigkeit sowie im Hinblick auf die Intention des DMA muss die Online-Sichtbarkeit für alle Akteure weiterhin gewährleistet sein, unabhängig davon, ob es sich um einen Preisvergleichsdienst oder einen Händler handelt“, betont Tromp. Es dürfe kein Geschäftsmodell unverhältnismäßig gegenüber einem anderen begünstigt werden.
