In vielen Handelsunternehmen wird händeringend Personal gesucht. Die Firmen schalten daher Anzeigen in Print- und Online-Medien. Doch oft genug führen in diesen Stellenanzeigen simple Fehler zu (teuren) Klagen.

Um bei der Formulierung von Stellenausschreibungen empfindliche Strafen für Verstöße zu vermeiden, sollten Arbeitgeber unbedingt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten. Es kommt leider immer wieder vor, dass Stellenanzeigen unbeabsichtigte, diskriminierende Anspielungen auf Geschlecht, Behinderung, Alter, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung enthalten. Welche Vorgaben das AGG bei Stellenanzeigen zwingend vorschreibt, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Juristen wenden.