Auch im Handel wird in vielen Unternehmen händeringend Personal gesucht. Firmen schalten daher Anzeigen in Print- und Online-Medien. Doch simple Fehler in Stellenanzeigen können zu (teuren) Klagen führen.

Um bei der Formulierung von Stellenausschreibungen empfindliche Strafen für Verstöße zu vermeiden, sollten Arbeitgeber unbedingt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten. Es kommt leider immer wieder vor, dass Stellenanzeigen unbeabsichtigte, diskriminierende Anspielungen auf Geschlecht, Behinderung, Alter, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung enthalten. Welche Vorgaben das AGG bei Stellenanzeigen zwingend vorschreibt, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen.