Die Bayerische Staatsregierung will die bislang geltenden Ladenschluss-Vorschriften modernisieren. Die Ladenöffnungszeiten an Werktagen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen sollen aber weiterhin unangetastet bleiben.

Liberalisierungen sind z. B. für Eventabende geplant: Kommunen sollen künftig unbürokratisch selbst lange Einkaufsabende genehmigen dürfen. Statt einmal im Jahr pro Stadt soll zudem die Zahl dieser Eventabende erhöht werden. Ob digitale Kleinstsupermärkte (max. 100 qm, kein Verkaufspersonal) auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, ist noch unklar. Hier finden Sie die bislang in Bayern geltenden gesetzlichen Vorgaben für verkaufsoffene Sonntage, VIP-Verkäufe, Shoppingnächte, usw.