Bayern bekommt endlich ein eigenes Ladenschlussgesetz. Über den Gesetzentwurf wird der Bayerische Landtag in der Sitzung am kommenden Donnerstag (10. Juli) abstimmen. Es ist davon auszugehen, dass das neue BayLadSchlG dann ab August gilt.

Die Ladenöffnungszeiten an Werktagen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen bleiben unangetastet. Händler bekommen jedoch mehr Freiheiten, nach 20 Uhr zu öffnen: Künftig sind anlasslos bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Einkaufsnächte und bis zu vier individuelle verkaufsoffene Einkaufsnächte an Werktagen möglich (jeweils bis maximal 24 Uhr). Ohne den Einsatz von Verkaufspersonal dürfen digitale Kleinstsupermärkte (Verkaufsfläche max. 150 qm) auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Den Gesetzentwurf finden Sie hier.