Unternehmen, die mit der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland (14. Juni bis 14. Juli 2024) werben wollen, müssen unbedingt einige (markenrechtliche) Regeln beachten. Sonst kann es teuer werden.

Um kostspielige Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden, ist bei der Werbung mit der Fußball-EM Vorsicht geboten. Geschützt durch die Richtlinien für die Nutzung offizieller UEFA-Marken sind z. B. das offizielle Emblem genauso wie Einzelbegriffe oder auch Wortkombinationen. Für Händler, die im Geschäft Fußballspiele live mit Eventcharakter übertragen wollen, wird die GEMA voraussichtlich wieder einen Sondertarif anbieten. Die Regeln der UEFA zum Public Viewing finden Sie hier.
