Der Wechsel in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ist - wie in anderen Arbeitgeberverbänden - auch beim HBE jederzeit durch eine schriftliche Erklärung möglich.

Diese OT-Mitgliedschaft verhindert die Tarifbindung an die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ihre Beschäftigten zu informieren, ob sie durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband tarifgebunden sind oder eine OT-Mitgliedschaft vorliegt. Eine Mustervorlage für den Übertritt in die OT-Mitgliedschaft sowie weitere Informationen finden Sie in unserem Praxiswissen.