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13.04.2023 Bayern
Nach der Satzung des HBE können Unternehmen erklären, dass sie im Rahmen ihrer HBE-Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen. Die Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Arbeitnehmer darüber zu informieren, ob er durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband tarifgebunden ist oder dort eine OT-Mitgliedschaft erklärt. HBE-Mitglieder können durch eine schriftliche Erklärung gegenüber ihrer HBE-Geschäftsstelle den Austritt aus der Tarifbindung erklären. Eine entsprechende Mustervorlage finden Sie in unserem Praxiswissen. Darin finden Sie zudem alle Informationen über eine OT-Mitgliedschaft im HBE.
Bezirksgeschäftsführerin
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