Viele Einzelhändler nutzen Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Verlosungen zu Werbezwecken. Wettbewerbsrechtlich sind Gewinnspiele grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings sollte man auf eindeutige Teilnahmebedingungen achten.

Bei Verlosungen oder Gewinnspielen sind insbesondere Datenschutzhinweise zu beachten, da in aller Regel personenbezogene Daten von Teilnehmern des Gewinnspiels verarbeitet werden. Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, welche für die Abwicklung des Gewinnspiels auch wirklich erforderlich sind. Irreführende oder intransparente Angaben sind genau wie eine Kostenpflicht nicht zulässig. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei den HBE-Juristen. Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem HBE-Praxiswissen.