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11.03.2022

Beschäftigung ukrainischer Mitarbeiter und Flüchtlinge: Wichtige Infos für Arbeitgeber

Flüchtlinge aus der Ukraine sollen in der EU unbürokratisch aufgenommen werden. Mindeststandards wie z. B. der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis werden ihnen garantiert. Diese Regelung gilt zunächst für ein Jahr.

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In Zusammenarbeit mit der Initiative Händler helfen Händlern bietet das Portal Job Aid Ukraine Stellen für Geflüchtete. Das zweisprachige Portal (Englisch und Ukrainisch) richtet sich direkt an Flüchtlinge aus der Ukraine. Unternehmen können Stellenanzeigen schalten und Geflüchtete nach einer passenden Stelle suchen. Zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände einen FAQ-Leitfaden erstellt. Dieser richtet sich auch an Unternehmen, die in der Ukraine noch Standorte mit Beschäftigten haben. Weitere Informationen zur Beschäftigung ukrainischer Mitarbeiter und Flüchtlinge erhalten Sie hier.

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