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21.06.2019 Bayern
Händler, die ihre Ware sichtbar ausstellen, müssen diese mit einer gut lesbaren Preisauszeichnung versehen. Der Preis muss für den Verbraucher klar erkennbar sein. Was ist im Handel bei Preisangaben unbedingt zu beachten?
Die Angabe von Preisen muss für den Kunden verfügbar, klar und eindeutig erkennbar sein. Da immer wieder Unsicherheit über die einzelnen Regelungen in der Preisangabenverordnung herrscht, hat der HBE für seine Mitgliedsbetriebe in einem Praxiswissen alle Aspekte rund um das Ermessen und Auszeichnen der Preise zusammengestellt. Darin finden Sie u.a. die Grundregeln der Preisauszeichnung (Endpreis, Mehrwertsteuer, Pfand usw.) und z.B. auch das Thema „Wettbewerbswidrige Preiswerbung“ (Mondpreise, Vergleichspreise, etc.). Bei Fragen können Sie sich auch an die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden.
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