News
03.03.2017 Bayern
Die Werbung mit Auszeichnungen kann die Attraktivität des beworbenen Produkts erhöhen. Wollen Händler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sollten sie unbedingt darauf achten, die dazugehörigen Informationen korrekt zugänglich zu machen.
Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt die Fundstelle der Auszeichnung angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher leicht auffindbar ist. Andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Wie jetzt das LG Kaiserslautern in einem aktuellen Urteil entschied, ist die Rechtsprechung zu Werbung mit Testergebnissen entsprechend auch auf die Werbung mit Preisen und Auszeichnungen anwendbar. Bei der Werbung mit einer konkreten Auszeichnung muss deshalb eine leicht zugängliche und lesbare Fundstelle angegeben werden, wo der Verbraucher weitere Informationen erhält. Den konkreten Fall und die Urteilsbegründung finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:0911 24433-13
Fax:0911 24433-55
E-Mail:schoeffel@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.