Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet deshalb in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei keine an!
Die Teilnehmerzahl ist vom BRK auf 20 Personen begrenzt.
Parkplätze sind am Gebäude des BRK vorhanden.
kostenlos