Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis 20 Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Dies regeln die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet deshalb in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei keine an!
Termin: 09.04.2024, 08:30 - 17:00 Uhr
· Ort: Augsburg
Termin: | 09.04.2024 08:30 - 17:00 Uhr |
Ort: | Bayerisches Rotes Kreuz Berliner Allee 50 a 86153 Augsburg |
Ansprechpartner: | Angelina Sumov Tel.: 0821 34670-11 Fax: 0821 36435 sumov@hv-bayern.de |
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