Veranstaltungen

Ersthelfer-Kurs

Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis zwanzig Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer aufweisen – so die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Vorgeschrieben ist seit April 2015 ein eintägiger Ersthelferlehrgang. Eine Wiederholung dieses Grundkurses ist notwendig, soweit der Erste-Hilfe-Kurs zwei Jahre zurückliegt.

Termin

Di, 12. Nov 2019, 08:30 Uhr - 17:00 Uhr

Ort

Augsburg

Bayerisches Rotes Kreuz Berliner Allee 50 a 86153 Augsburg

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