Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 EUR). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE Ostbayern bietet in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei für unsere Mitgliedsunternehmen nicht an!
Termin: 15.05.2017, 08:30 - 17:00 Uhr
· Ort: Regensburg
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Termin: | 15.05.2017 08:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Maria Simon Tel.: 0941 60409-15 Fax: 0941 60409-99 simon@hv-bayern.de |
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