Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus.
Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Bitte melden Sie sich mit Hilfe des Online-Formulars zur Veranstaltung "Ersthelfer im Unternehmen: HBE-Grundkurs für Mitgliedsunternehmen" an. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail.