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Ersthelfer im Unternehmen: Kostenloser Grundkurs für HBE-Mitgliedsunternehmen

Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis zwanzig Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer aufweisen – so die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu € 10.000,00 geahndet werden kann. Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer im Unternehmen nicht aus. Zwingend notwendig ist seit April 2015 ein eintägiger Ersthelferlehrgang. Eine Wiederholung dieses Grundkurses ist notwendig, soweit der Erste-Hilfe-Kurs zwei Jahre zurückliegt.

Termin

Di, 21. Jun 2016, 08:30 Uhr - 17:00 Uhr

Ort

Kempten

Bayerisches Rotes Kreuz, Haubenschloßstraße 12, 87435 Kempten

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