Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis 20 Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Dies regeln die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz Regensburg in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei keine an!
Termin: 07.06.2016, 08:30 - 17:00 Uhr
Termin: | 07.06.2016 08:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Maria Simon Tel.: 0941 60409-15 Fax: 0941 60409-99 simon@hv-bayern.de |
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