Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen 5 % der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Darüber hinaus muss jeder betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre einen eintägigen Auffrischungskurs besuchen.
Diesen Auffrischungskurs bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz kostenlos für unsere Mitglieder an.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.