Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen 5 % der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer im Unternehmen nicht aus. Zwingend notwendig ist ab April 2015 ein eintägiger Ersthelferlehrgang.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.