Praxiswissen
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Werbegemeinschaften

Der Wettbewerb zwischen den gewachsenen Innenstädten, den Stadtteilzentren, dem großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese und dem virtuellen Standort Internet wächst und verschärft sich zunehmend. Gerade in unserer hochmobilen Gesellschaft, in der es für den größten Teil der Bevölkerung möglich ist, viele verschiedene Orte zum Einkaufen, Kultur und Freizeit zu erreichen, muss der gemeinsame Standort Innenstadt gestärkt und deutlicher in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden. Aktive Werbegemeinschaften können hierzu beitragen.

City- und Stadtmarketing

Weshalb ist die Gründung einer Werbegemeinschaft sinnvoll?

Der Wettbewerb zwischen den gewachsenen Innenstädten, den Stadtteilzentren, dem großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese und dem virtuellen Standort Internet wächst und verschärft sich zunehmend. Diese Konkurrenz erfordert, dass der innerstädtische Einzelhandel und weitere Branchen, die bevorzugt zentrale Standorte besetzen, Initiativen zur Standortsicherung ergreifen und gemeinsam aktiv werden. Gerade in unserer hochmobilen Gesellschaft, in der es für den größten Teil der Bevölkerung möglich ist, viele verschiedene Orte zum Einkaufen, Kultur und Freizeit zu erreichen, muss der gemeinsame Standort Innenstadt gestärkt und deutlicher in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden.

Aktive Werbegemeinschaften können hierzu beitragen. Notwendig ist die Erkenntnis und das Bewusstsein, dass es nicht mehr ausreicht, nur das eigene Unternehmen zu profilieren und werblich in den Vordergrund zu stellen. Es bedarf vielmehr gemeinsamer Anstrengungen, um den gemeinsamen Standort aufzuwerten und zu stärken.

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Welche Ziele verfolgt eine Werbegemeinschaft?

Der Einzelhandel wird vielfach nicht als homogene Gruppe mit gleichgerichteten Zielen betrachtet. Dies erschwert eine optimale politische Einflussnahme. Die Werbegemeinschaft muss erreichen, dass sich der gesamte Einzelhandel durch diese vertreten fühlt. Zugleich sollte sie auch für Selbständige wie Rechtsanwälte((GENDERNOTICE)), Ärzte, Gastronomen und Dienstleistungsbetriebe offen sein. Um die Leistungsfähigkeit des Einzelhandels und anderer Branchen an einem Standort erfolgreich zu vermarkten, müssen vor allem dessen charakteristische Merkmale herausgearbeitet und als eine „Marke“ präsentiert werden.

Welche Punkte sind im Vorfeld der Gründung zu beachten?

  • Mitgliedschaft
    Nicht nur Einzelhandelsbetriebe haben ähnlich gelagerte Interessen bezüglich ihres Standortes. Handwerk, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe profitieren ebenfalls von den Synergieeffekten einer Interessengemeinschaft und sollten deshalb für eine Mitgliedschaft gewonnen werden.
  • Rechtsform
    Die meisten Werbegemeinschaften bestehen in der Form eines „eingetragenen Vereins“. Diese Rechtsform ist aus Gründen der Haftung sinnvoll, da beim eingetragenen Verein - im Gegensatz zu nicht rechtsfähigen Vereinen wie zum Beispiel losen Interessen- bzw. Arbeitsgemeinschaften - im Haftungsfalle nur das Vereinsvermögen und nicht jedes Mitglied persönlich haftet. Amtsgerichte lehnen häufig die Eintragung ins Vereinsregister ab, wenn bereits im Vereinsnamen die Worte „Werbung“, „Werbegemeinschaft“ oder „Werbeverbund“ enthalten sind. Es ist deshalb ratsam einen neutralen Vereinsnamen zu wählen, wenn die Eintragung als rechtsfähiger Verein (e.V.) gewünscht wird. 
  • Steuerpflicht
    Auch Werbegemeinschaften sind steuerpflichtig, wenn sie sich wirtschaftlich betätigen. So können Werbegemeinschaften für ihre Aktivitäten ganz oder teilweise der Umsatzsteuer und, sofern Gewinne anfallen, der Körperschaftsteuer unterliegen. Die Frage der Lotteriesteuerpflicht bei Verlosungen und Preisrätseln ist gegenwärtig nicht aktuell und ohnehin strittig.
    Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung von Werbegemeinschaften, insbesondere wenn die Rechtsform des Vereins gewählt wird, enthält das HBE-Praxiswissen „Werbegemeinschaften: Steuerfragen“, das in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen erhältlich ist. 
  • Werbeetat und Beitragsordnung
    Vor Festlegung einer Beitragsordnung sollten Überlegungen zur Höhe des jährlichen Etats stehen. Danach richtet sich die Belastung der einzelnen Mitglieder. Die Praxis zeigt, dass neben Grundbeiträgen eine Vielzahl von Beitragsbemessungskriterien Anwendung finden: Quadratmeter an Verkaufs- oder Geschäftsfläche, Zahl der Beschäftigten (mit und/ohne Inhaber, Auszubildende und Teilzeitkräfte), laufende Meter Straßen- oder Schaufensterfront, Umsatzklassen, besondere Punktesysteme nach Branchen gegliedert usw.
    Häufig wird ein Grundbeitrag erhoben und eine Schlüsselkombination aus QuadratmeterVerkaufsfläche und Anzahl der Mitarbeiter angewendet. Üblich sind außerdem einmalige Aufnahmebeiträge.
    Sollen mehrere größere Aktionen im Laufe eines Jahres durchgeführt werden, so ist in der Regel ein Etat von mehreren zehntausend Euro erforderlich. Häufig werden Umlagen und Beiträge im Lastschriftverfahren erhoben, denn die Mahnung säumiger Mitglieder ist kostenund zeitaufwendig.
  • Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit
    Für eine erfolgreiche Arbeit der Werbegemeinschaft ist die Bedeutung einer intensiven Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, analog und digital, nicht zu unterschätzen. Die Investition in die professionelle Unterstützung einer PR- bzw. Werbeagentur zahlt sich aus. Die Preise für Werbung sind im Einzelnen oft nur schwer durchschaubar. Deshalb sollten die Kosten streng kontrolliert und im Vorfeld aufgabenbezogen geplant werden. Informationen hierzu finden Sie auch im HBE-Praxiswissen „Öffentlichkeitsarbeit“.

Welche Schritte bestimmen den Ablauf der Gründung?

  • Gründung eines Vorvereins
    In einer Vorversammlung sollten sich die erschienenen Teilnehmer vergewissern, dass mindestens sieben Mitglieder bereit sind, die Werbegemeinschaft zu gründen (sog. vereinsrechtliches Erfordernis). Alle wesentlichen Probleme wie z.B. die Besetzung des Vorstandes, die Erstellung einer Satzung und Beitragsordnung sollten erörtert und in der Weise niedergelegt werden, dass sie der Gründungsversammlung als Vorschläge unterbreitet werden können. 
  • Gründungsversammlung
    Zur Gründungsversammlung laden die Initiatoren der Werbegemeinschaft oder der in der Vollversammlung bestimmte kommissarische Vorstand ein.
    Die Versammlung beginnt mit der grundsätzlichen Erörterung über Sinn und Zweck der örtlichen Werbegemeinschaft. Sodann sind der Satzungsvorschlag und der Entwurf der Beitragsordnung zu diskutieren. Beide Vorschläge sollten allen Anwesenden schriftlich vorliegen.
    Die Anwesenden sollten schriftlich ihren Beitritt zu der Werbegemeinschaft erklären. Hierzu sind vorbereitete Beitrittserklärungen auszuteilen. Ist der Verein gegründet, so erfolgt in derselben oder in weiteren Versammlungen die Wahl des Vorstandes sowie die Verabschiedung der Satzung und der Beitragsordnung. 
  • Eintrag ins Vereinsregister
    Die Satzung muss von sieben Mitgliedern im Beisein eines Notars unterzeichnet werden. Die schriftliche Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt durch den Notar und der Beifügung des Gründungsprotokolls. Die Satzung ist in Ur- und Abschrift beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.

Wie geht es weiter nach der Gründung? 

  • Pressekontakt
    Die wichtigsten Partner bei der Gemeinschaftswerbung sind die Medien. Ohne ihre Unterstützung, ohne die Ankündigung von Veranstaltungen und Aktionen und ohne die abschließende Berichterstattung ist kein Erfolg zu erzielen. Medienvertreter sollten deshalb zu allen Veranstaltungen eingeladen werden. In vielen Werbegemeinschaften hat beispielsweise der Schriftführer gleichzeitig die Aufgabe, den Kontakt zu den Medien zu halten und diese mit aktuellen Informationen zu versorgen. 
  • Unterstützung durch den HBE
    Der Handelsverband Bayern bietet als besonderen Service als Plattform zum Erfahrungsaustausch die Jahrestagung für Werbegemeinschaften und Stadtmarketingorganisationen an. Neben Fachvorträgen steht der Austausch von Ideen und der Bericht über geplante bzw. durchgeführte Aktionen im Mittelpunkt.
    Zwischen den Tagungen informiert der HBE-Newsletter „Stadtmarketing Aktuell“ über interessante Themen und Veranstaltungen. Der HBE hält außerdem einen Ideenpool für Aktionen aller Art bereit, der ständig aktualisiert wird.

Was trägt zur erfolgreichen Arbeit einer Werbegemeinschaft bei?

Der Erfolg von Gemeinschaftsaktionen kann keinesfalls unmittelbar an der „Ladenkasse“ abgelesen werden. Gemeinschaftswerbung ist eine mittel- und langfristige Imagewerbung für die Leistung des gesamten Einzelhandels und der in der Werbegemeinschaft und Stadtmarketingorganisationen beteiligten Dienstleistungsbetriebe. Oberstes Ziel ist Profilierung des gemeinsamen Standortes gegenüber Konkurrenzstandorten. Erfolglosigkeit einer Werbegemeinschaft ist nicht kurzfristig am eigenen Umsatz abzulesen, sondern eher an der mangelnden Mitarbeit der Mitglieder oder einer anhaltenden Finanzschwäche.

Verschiedene Maßnahmen unterstützen den Erfolg einer Werbegemeinschaft:

  • Entwicklung eines Logos, einer Dachmarke mit einem hohen Wiedererkennungswert unter der die Betriebe eines Standortes gemeinsam auftreten. Die Werbegemeinschaft sollte sich ein Markenzeichen oder Logo mit einem einprägsamen Slogan schaffen. Grundsätzlich geeignet sind positiv besetzte Namen wie zum Beispiel „Wir in (Ortsname) - Aktiv“. 
  • Durch einen gemeinsamen Internet-Auftritt kann die Werbegemeinschaft über die zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten vor Ort informieren. Die Internetseite sollte z.B. Informationen über die Öffnungszeiten der einzelnen Mitgliedsbetriebe, die Kontaktdaten, Anfahrtsskizzen und Parkmöglichkeiten bzw. Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sowie Schlagwörter zum Sortiment enthalten. Um immer wieder Anreize zum Besuch der Homepage zu generieren, sollten auch Veranstaltungen der Kommune, Vereinsnachrichten, Mittagstisch der Gastronomie etc. dort zu finden sein.
  • Informationen über geeignete Online-Plattformen bietet die umfangreiche Website gemeinsam.online, die mit Unterstützung des HBE entwickelt wurde. Die Informationen bieten Hilfestellung rund um das Thema. Für „Neulinge“ sind insbesondere die Entscheidungshilfen bei der Auswahl einer individuell passenden Plattform zu nennen. Für bereits „Aktive“ stehen die Vergleichsmöglichkeiten zur Leistungsfähigkeit und Anregungen zur erfolgversprechenden Weiterentwicklung der eigenen Plattform im Vordergrund. 
  • Nutzung möglichst aller Werbeträger. Je nach Finanzkraft der Werbegemeinschaft können beispielsweise Einkaufstragetaschen, Schirme oder sonstige Werbeträger mit dem Emblem oder dem Slogan der Werbegemeinschaft bedruckt und ausgegeben werden. 
  • Durchführung gemeinsamer Aktionen und größeren Veranstaltungen, zu denen einzelne Betriebe nicht in der Lage wären. Die Aktionen und Veranstaltungen sollten nicht nur die Frequenz am Standort erhöhen, sondern durch geeignete Maßnahmen auch Kunden direkt in die Geschäfte bringen. Die HBE-Studie, „Gemeinschaftsaktionen, die wirken“ stellt verschiedene Aktionen der lokalen Einzelhändler und deren Wirksamkeit vor. Download unter www.hv-bayern.de/leistungen/studien-umfragen 
  • Betonung des Einkaufserlebnisses, zu dem das authentische und individuelle Stadtbild mit einem charakteristischen, kleinteiligen Nutzungsbild, der Branchenmix sowie die typische Mischung von Handel, Kultur und Wohnen beitragen. Die Eigenarten des Stadtkerns bilden so die unverwechselbare Atmosphäre für ein Einkaufserlebnis und bieten die Möglichkeit sich vom standardisierten, normierten Ambiente der Einkaufszentren, die den Kunden ebenfalls Vielfalt, Service und Erreichbarkeit bieten, abzugrenzen. 
  • Sicherheit und Sauberkeit, die in den Einkaufszentren vom Centermanagement gewährleistet werden, müssen bei gewachsenen Standorten mehr Bedeutung beigemessen werden. Das gemeinsame Auftreten hat im Kontakt mit Polizei und dem Ordnungsamt stärkeres Gewicht als einzelne Stimmen. 
  • Dienst am Kunden durch attraktive Angebote (z.B. einheitliche und dadurch übersichtliche Öffnungszeiten, Lieferservice, Erstattung von Fahrkarten) zu den neuen Markenzeichen des Standorts machen. Konzentration auf die Stärken der Mitgliedsfirmen und Hervorheben des Service der Fachgeschäfte. Dem Kunden sollte das Gefühl vermittelt werden, dass gerade dort mehr für ihn getan wird. Gemeinschaftswerbung muss auf das hohe Niveau der Fachgeschäfte im Hinblick auf die breite Angebotspalette und den Service abstellen.
  • Parkgemeinschaften fördern die Erreichbarkeit mit dem Individualverkehr, in dem sie die Parkgebühren, aber auch Fahrscheine des öffentlichen Nahverkehrs teilweise oder vollständig erstatten und dies durch einheitliche Aufkleber am Geschäft bekannt machen. 
  • Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung. Da für die meisten Aktionen auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine gute Kooperation mit der Stadtverwaltung unentbehrlich ist, sollte diese möglichst als Mitglied gewonnen werden. Die Verwaltung unterstützt häufig die Arbeit der Werbegemeinschaft, indem sie ganz oder teilweise die Kosten der Weihnachtsbeleuchtung wie zum Beispiel die Stromkosten, die Kosten für Anschaffung, Montage, Wartung und Lagerung übernimmt. 
  • Engagement in Fragen der Stadtentwicklung im Sinne einer Gemeinschaftsaufgabe, an der sich Kommunalpolitik, Verwaltung, Bürgerschaft und Einzelhandel gleichermaßen beteiligen. Zum Beispiel kann sich die Werbegemeinschaft in der Verkehrsplanung besser für ihre Ziele wie Gewährleistung der Erreichbarkeit der Innenstadt für Individualverkehr und den ÖPNV, die Schaffung von zusätzlichen Kundenparkplätzen, die Einrichtung von Fußgängerzonen, die Sanierungsmaßnahmen und Fassadenerneuerungen einsetzen.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

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Simone Streller
Geschäftsführerin
Themen: City- und Stadtmarketing
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