Der Wettbewerb zwischen den gewachsenen Innenstädten, den Stadtteilzentren, dem großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese und dem virtuellen Standort Internet wächst und verschärft sich zunehmend. Gerade in unserer hochmobilen Gesellschaft, in der es für den größten Teil der Bevölkerung möglich ist, viele verschiedene Orte zum Einkaufen, Kultur und Freizeit zu erreichen, muss der gemeinsame Standort Innenstadt gestärkt und deutlicher in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden. Aktive Werbegemeinschaften können hierzu beitragen.
Der Wettbewerb zwischen dem analogen Handelsstandorten Innenstadt und dem virtuellen Standort Internet verschärft sich zunehmend. Diese Konkurrenz erfordert, dass der innerstädtische Einzelhandel und die weiteren Branchen, die bevorzugt zentrale Standorte besetzen, Initiativen zur Standortsicherung ergreifen und gemeinsam aktiv werden. Gerade in unserer hochmobilen Gesellschaft, die sich gleichermaßen auch in der virtuellen Welt bewegt, muss der Standort Innenstadt in der Zusammenarbeit aller Branchen und Betriebsgrößen gemeinsam gestärkt werden. Ziel muss es sein, die Attraktivität des dortigen Angebots und das damit verbundene Einkaufserlebnis deutlicher in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.
Aktive Werbegemeinschaften können hierzu beitragen. Notwendig ist die Erkenntnis und das Bewusstsein, dass es nicht mehr ausreicht, nur das eigene Unternehmen zu profilieren und werblich in den Vordergrund zu stellen. Es bedarf vielmehr gemeinsamer Anstrengungen, um den gemeinsamen Standort aufzuwerten und zu stärken.
Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu sehen.
Sie sind noch kein HBE-Mitglied?
Oder Sie sind bereits HBE-Mitglied, haben aber noch keinen Zugang?
Der Einzelhandel wird vielfach nicht als homogene Gruppe mit gleichgerichteten Zielen betrachtet. Dies erschwert eine optimale politische Einflussnahme. Die Werbegemeinschaft muss erreichen, dass sich der gesamte Einzelhandel durch diese vertreten fühlt. Zugleich sollte sie auch für Selbständige wie Rechtsanwälte((GENDERNOTICE)), Ärzte, Gastronomen und Dienstleistungsbetriebe offen sein. Um die Leistungsfähigkeit des Einzelhandels und anderer Branchen an einem Standort erfolgreich zu vermarkten, müssen vor allem dessen charakteristische Merkmale herausgearbeitet und als eine „Marke“ präsentiert werden.
a) Mitgliedschaft
Nicht nur Einzelhandelsbetriebe haben ähnlich gelagerte Interessen bezüglich ihres Standortes. Handwerk, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe profitieren ebenfalls von den Synergieeffekten einer Interessengemeinschaft und sollten deshalb für eine Mitgliedschaft gewonnen werden.
b) Rechtsform
Die meisten Werbegemeinschaften bestehen in der Form eines „eingetragenen Vereins“.
Diese Rechtsform ist aus Gründen der Haftung sinnvoll, da beim eingetragenen Verein
–
im
Gegensatz zu nicht rechtsfähigen Vereinen wie zum Beispiel losen Interessen- bzw. Arbeitsgemeinschaften
–
im Haftungsfalle nur das Vereinsvermögen und nicht jedes Mitglied persönlich haftet. Amtsgerichte lehnen häufig die Eintragung ins Vereinsregister ab, wenn bereits im Vereinsnamen die Worte „Werbung“, „Werbegemeinschaft“ oder „Werbeverbund“
enthalten sind. Es ist deshalb ratsam einen neutralen Vereinsnamen zu wählen, wenn die
Eintragung als rechtsfähiger Verein (e.V.) gewünscht wird.
c) Steuerpflicht
Auch Werbegemeinschaften sind steuerpflichtig, wenn sie sich wirtschaftlich betätigen. So
können Werbegemeinschaften für ihre Aktivitäten ganz oder teilweise der Umsatzsteuer und,
sofern Gewinne anfallen, der Körperschaftsteuer unterliegen. Die Frage der Lotteriesteuerpflicht bei Verlosungen und Preisrätseln ist gegenwärtig nicht aktuell und ohnehin strittig.
d) Werbeetat und Beitragsordnung
Vor Festlegung einer Beitragsordnung sollten Überlegungen zur Höhe des jährlichen Etats stehen. Danach richtet sich die Belastung der einzelnen Mitglieder. Die Praxis zeigt, dass neben Grundbeiträgen eine Vielzahl von Beitragsbemessungskriterien Anwendung finden: Quadratmeter an Verkaufs- oder Geschäftsfläche, Zahl der Beschäftigten (mit und/ohne Inhaber, Auszubildende und Teilzeitkräfte), laufende Meter Straßen- oder Schaufensterfront, Umsatzklassen, besondere Punktesysteme nach Branchen gegliedert usw.
Häufig wird ein Grundbeitrag erhoben und eine Schlüsselkombination aus Quadratmeter Verkaufsfläche und Anzahl der Mitarbeiter angewendet. Üblich sind außerdem einmalige Aufnahmebeiträge.
Sollen mehrere größere Aktionen im Laufe eines Jahres durchgeführt werden, so ist in der Regel ein Etat von mehreren zehntausend Euro erforderlich. Häufig werden Umlagen und Beiträge im Lastschriftverfahren erhoben, denn die Mahnung säumiger Mitglieder ist kostenund zeitaufwendig.
e) Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit
Für eine erfolgreiche Arbeit der Werbegemeinschaft ist die Bedeutung einer intensiven Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, analog und digital, nicht zu unterschätzen. Die Investition in
die professionelle Unterstützung einer PR- bzw. Werbeagentur zahlt sich aus. Die Preise für
Werbung sind im Einzelnen oft nur schwer durchschaubar. Deshalb sollten die Kosten streng
kontrolliert und im Vorfeld aufgabenbezogen geplant werden. Informationen hierzu finden Sie
auch im HBE-Praxiswissen Öffentlichkeitsarbeit.
a) Gründung eines Vorvereins
In einer Vorversammlung sollten sich die erschienenen Teilnehmer vergewissern, dass mindestens sieben Mitglieder bereit sind, die Werbegemeinschaft zu gründen (sog. vereinsrechtliches Erfordernis). Alle wesentlichen Probleme wie z.B. die Besetzung des Vorstandes, die
Erstellung einer Satzung und Beitragsordnung sollten erörtert und in der Weise niedergelegt
werden, dass sie der Gründungsversammlung als Vorschläge unterbreitet werden können.
b) Gründungsversammlung
Zur Gründungsversammlung laden die Initiatoren der Werbegemeinschaft oder der in der
Vollversammlung bestimmte kommissarische Vorstand ein.
Die Versammlung beginnt mit der grundsätzlichen Erörterung über Sinn und Zweck der örtlichen Werbegemeinschaft. Sodann sind der Satzungsvorschlag und der Entwurf der Beitragsordnung zu diskutieren. Beide Vorschläge sollten allen Anwesenden schriftlich vorliegen.
Die Anwesenden sollten schriftlich ihren Beitritt zu der Werbegemeinschaft erklären. Hierzu sind vorbereitete Beitrittserklärungen auszuteilen. Ist der Verein gegründet, so erfolgt in derselben oder in weiteren Versammlungen die Wahl des Vorstandes sowie die Verabschiedung der Satzung und der Beitragsordnung.
c) Eintrag ins Vereinsregister
Die Satzung muss von sieben Mitgliedern im Beisein eines Notars unterzeichnet werden. Die
schriftliche Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt durch den Notar und der Beifügung des
Gründungsprotokolls. Die Satzung ist in Ur- und Abschrift beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.
a) Pressekontakt
Die wichtigsten Partner bei der Gemeinschaftswerbung sind die Medien. Ohne ihre Unterstützung, ohne die Ankündigung von Veranstaltungen und Aktionen und ohne die abschließende Berichterstattung ist kein Erfolg zu erzielen. Medienvertreter sollten deshalb zu allen
Veranstaltungen eingeladen werden. In vielen Werbegemeinschaften hat beispielsweise der
Schriftführer gleichzeitig die Aufgabe, den Kontakt zu den Medien zu halten und diese mit
aktuellen Informationen zu versorgen.
b) Unterstützung durch den HBE
Der Handelsverband Bayern bietet als besonderen Service als Plattform zum Erfahrungsaustausch die Jahrestagung für Werbegemeinschaften und Stadtmarketingorganisationen an.
Neben Fachvorträgen steht der Austausch von Ideen und der Bericht über geplante bzw.
durchgeführte Aktionen im Mittelpunkt.
Zwischen den Tagungen informiert der HBE-Newsletter „Stadtmarketing Aktuell“ über interessante Themen und Veranstaltungen.
Der Erfolg von Gemeinschaftsaktionen kann keinesfalls unmittelbar an der „Ladenkasse“ abgelesen werden. Gemeinschaftswerbung ist eine mittel- und langfristige Imagewerbung für die Leistung des gesamten Einzelhandels und der in der Werbegemeinschaft und Stadtmarketingorganisationen beteiligten Dienstleistungsbetriebe. Oberstes Ziel ist Profilierung des gemeinsamen Standortes gegenüber Konkurrenzstandorten. Erfolglosigkeit einer Werbegemeinschaft ist nicht kurzfristig am eigenen Umsatz abzulesen, sondern eher an der mangelnden Mitarbeit der Mitglieder oder einer anhaltenden Finanzschwäche.
Verschiedene Maßnahmen unterstützen den Erfolg einer Werbegemeinschaft:
Angebote der Rid-Stiftung: Seminarreihe und Coachingprogramme für Verantwortliche in Stadtmarketingorganisationen und Standortgemeinschaften: Neben Seminaren (digital und offline) zu Themen wie Social Media, Wege durch den Förderdschungel, Veranstaltungsmanagement, Ansiedlungs- und Leerstandsmanagement sowie Mitgliedermotivation besteht die Möglichkeit von einjährigen Coachings. Anders als in den klassischen Seminaren, wird die Standortgemeinschaft in den Coachingprogrammen aktiv ein Jahr lang vor Ort von der Cima Beratung + Management GmbH betreut und von einem qualifizierten Team aus Marketing- und Digitalisierungsexperten, Stadtplanern und Unternehmensberatern bei der Erarbeitung von maßgeschneiderten Lösungen für die Situation vor Ort begleitet. Mehr Informationen hier.
