Praxiswissen
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Weiterbildung im Einzelhandel

Im Bereich Einzelhandel stehen Ihnen unterschiedlichste Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nachdem in welchem Bereich Sie sich weiterbilden möchten, können Sie zwischen den nachfolgend genannten Berufsbildern je nach Ihrer vorhandenen Qualifizierung wählen.

Bildung Abschluss der Ausbildung & Weiterbildung

Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in

Das praxisorientierte Studium zum/zur Handelsfachwirt/-in ist geeignet für Berufspraktiker aus dem Handel, die eine Führungsposition erreichen oder sich selbständig machen wollen. Als Handelsfachwirt/-in sind Sie Generalist und somit in den verschiedensten Bereichen einsetzbar. Die Weiterbildung zum/zur Handelsfachwirt/-in stellt einen hochwertigen bundesweit anerkannten und bundeseinheitlichen IHK-Abschluss dar. Die Ausbildung dauert je nach Art des Studiums zwischen 6 Monaten (Vollzeitstudium) und 12-18 Monaten (berufsbegleitendes Studium). Zusätzlich erwerben Sie mit dem Abschluss "Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in" den allgemeinen Hochschulzugang.

Zulassungsvoraussetzung:  

  • Abschluss in einem dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder  
  • Abschluss einer zweijährigen Ausbildung zum/-r Verkäufer/-in oder einer dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder  
  • mindestens 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder  
  • Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung zum/-r Fachlagerist/-in und mindestens drei Jahre Berufserfahrung oder  
  • keine der beschriebenen Qualifikationen: Fünf Jahre Berufserfahrung.

Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel im weiteren Sinn erworben werden und erst zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen IHK-Teilprüfung vollständig erbracht sein. Bei Vollzeitstudiengängen muss die Berufspraxis bereits bei Studienbeginn nachgewiesen werden.

Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Aufstiegs-BAföG“ – gültig seit 01.08.2016). Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de

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Geprüfte-/r Betriebswirt/-in

Der höchste bundesweit anerkannte IHK-Abschluss gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in jede Spezialisierungsrichtung im gehobenen Management zu orientieren. Die Ausbildung dauert 6-7 Monate (Vollzeitstudium) und berufsbegleitend ca. 2 Jahre. Gleichzeitig erhalten Sie mit dem Abschluss Betriebswirt/-in den allgemeinen Hochschulzugang.

Zulassungsvoraussetzung:  

  • Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau oder vergleichbare kaufmännische Weiterbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder  
  • Staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule, die auf eine Berufsausbildung aufbaut und anschließend drei Jahre Berufspraxis in Tätigkeiten, die den beruflichen Qualifikationen eines Geprüften Betriebswirts entsprechen.

Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - "Aufstiegs-BAföG“ - gültig ab 01.08.2016). Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Handelsmanagement (B.Sc.)

Mit diesem Bachelor-Studium qualifizieren Sie sich für Leitungsaufgaben im gehobenen Management und der Geschäftsführung. Durch die semi-virtuelle Studienform verbinden Sie Theorie und Praxis ideal: Das Studium bietet Ihnen einen hohen Praxisbezug durch Präsenzseminare und zeitliche Flexibilität durch vielfältige Online-Lerninhalte. Die Studiendauer beträgt zwei Semester (1 Jahr).

Zulassungsvoraussetzung: 
Sie haben einen Abschluss als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau im kaufmännischen Bereich (z.B. Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in) oder einen vergleichbaren Meister-Abschluss und Englischkenntnisse die sich im Bereich B1/B2 bewegen.

Fachwirt/-in im E-Commerce

Der Abschluss Fachwirt/-in im E-Commerce eignet sich besonders für Berufspraktiker aus dem Online-Handel, die nach einer Führungsposition im Bereich E-Commerce streben. Durch die Qualifizierung erhalten Sie neben einem hochwertigen IHK-Abschluss gleichzeitig den allgemeinen Hochschulzugang. Die Weiterbildung dauert ca. 18 Monate in Form eines berufsbegleitenden Studiums.

Zulassungsvoraussetzung:  

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischverwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf (z. B. Kaufmann/-frau im E-Commerce oder Kaufmann/-frau im Einzelhandel) und danach eine mindestens einjährige Berufserfahrung 
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung  
  • mindestens 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder  
  • keine der beschriebenen Qualifikationen: Fünf Jahre Berufserfahrung

Die Berufserfahrung muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von Fachwirten im E-Commerce haben und erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erbracht sein.

Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - "Aufstiegs-BAföG“ - gültig ab 01.08.2016). Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Marketing

Als Fachwirt/-in für Marketing übernehmen Sie branchenübergreifende Fach- und Führungsaufgaben im Bereich Marketing. Durch die Qualifizierung erhalten Sie neben einem hochwertigen IHK-Abschluss gleichzeitig den allgemeinen Hochschulzugang. Die Ausbildung dauert zwischen 12-18 Monate in Form eines berufsbegleitenden Studiums.

Zulassungsvoraussetzung:  

  • Ausbildungsabschluss als Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation und ein Jahr spezifische Berufspraxis oder  
  • Abschluss eines anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufs und zwei Jahre spezifische Berufspraxis oder  
  • Abschluss eines anderen anerkannten Ausbildungsberufs und drei Jahre spezifische Berufspraxis oder  
  • keine dieser Qualifikationen: Fünf Jahre spezifische Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss absatzwirtschaftlich und marketingorientiert sein.

Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - "Aufstiegs-BAföG“ - gültig ab 01.08.2016). Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Buchhaltungsfachkraft

Mit dem Abschluss der Akademie Handel zur Buchhaltungsfachkraft qualifizieren Sie sich zum sogenannten „Allround-Buchhalter", der die gesamte Palette der Buchführung beherrscht. Dabei sind Sie verantwortlich für die ordnungsgemäße Buchführung und die verlässliche Datenaufbereitung für die Kostenrechnung. Zusätzlich erwerben Sie Spezialkenntnisse in den Bereichen Recht und Steuergesetzgebung und Grundkenntnisse im Bereich Finanzierung. Die Studiendauer beträgt 11 Monate. Weitere Informationen unter www.akademie-handel.de/weiterbildung/buchhaltungsfachkraft

Zulassungsvoraussetzung:  

  • abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder  
  • mindestens drei Jahre Berufspraxis mit Bezug zur Buchführung.

Wird keine der beiden Bedingungen erfüllt, kann der Nachweis eines anderweitigen Erwerbs von Grundkenntnissen der Buchführung auch zur Zulassung führen. Viele Buchhaltungsfachkraft-Absolventen nutzen den Studiengang als Vorbereitung, um danach den Studiengang „Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in“ zu absolvieren.

Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Sie sind verantwortlich für das gesamte Rechnungswesen im Unternehmen und berichten direkt an die Geschäftsleitung. Mit dem bundesweit anerkannten IHK-Abschluss erwerben Sie ferner die Zulassung zum/zur geprüften Betriebswirt/-in und nach mehrjähriger Berufserfahrung sogar zum Steuerberater. Die Weiterbildung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in dauert je nach Art des Studiums zwischen 6 Monaten (Vollzeitstudium) und 18 Monaten (berufsbegleitendes Studium). Zusätzlich erwerben Sie den allgemeinen Hochschulzugang.

Zulassungsvoraussetzung:  

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren.  
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss als Fachwirt/-in oder Fachkauffrau/-mann.  
  • einen Abschluss als staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in.  
  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauffolgende, mindestens einjährige Berufspraxis.  
  • ohne abgeschlossene Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige kaufmännische Berufspraxis.  
  • Zur Prüfung zuzulassen ist auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Bilanzbuchhalters haben und dabei zu mehr als 50% im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. 

Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - "Aufstiegs-BAföG“ - gültig ab 01.08.2016). Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Ausbildung der Ausbilder (AdA)

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die für Führungskräfte unentbehrliche Weiterbildung vermittelt diese Fähigkeiten. Sie schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab. Geprüfte Handelsfachwirte/-innen und Fachwirte/-innen im E-Commerce benötigen nur noch die praktische Prüfung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Praxiswissen „Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden“.

Personalfachkraft

Als Personalfachkraft wirken Sie beim Recruiting mit und beherrschen sämtliche administrativen Personalaufgaben. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wenden diese in Ihrer täglichen Arbeit an, z.B. bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages. Sie wirken bei der Umsetzung von Einkommens- und Vergütungssystemen mit und sind in der Lage die Lohnund Gehaltsabrechnung durchzuführen. Durch Ihre Arbeit tragen Sie aktiv zur Entlastung der Personalleitung und der Geschäftsführung bei. 

Diese Weiterbildung eignet sich für Mitarbeiter, die  

  • bereits im Personalbereich eines Unternehmens tätig sind und Ihre Kenntnisse vertiefen und erweitern wollen, bzw.  
  • eine kaufmännische/verwaltende Ausbildung absolviert haben und den erfolgreichen Einstieg in das Personalmanagement suchen.

Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann

Mit der Ausbildung zur/zum Personalkauffrau/-mann sind Sie Spezialist/-in im Bereich des Personalwesens, wobei Sie neben der operativen Personalverwaltung insbesondere mit Führungsaufgaben befasst sind. Die Ausbildungsdauer beträgt berufsbegleitend ca. 12 Monate. Zusätzlich erwerben Sie den allgemeinen Hochschulzugang.

Zulassungsvoraussetzung:  

  • Ausbildungsabschluss in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis im Personalbereich oder  
  • Ausbildungsabschluss in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Personalbereich oder  
  • Ausbildungsabschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens drei Jahre Berufspraxis im Personalbereich oder  
  • keine dieser Qualifikationen: Mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personalbereich. 

Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - "Aufstiegs-BAföG“ - gültig ab 01.08.2016). Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de


Detaillierte Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Akademie Handel unter Tel. 089 55145-0 oder im Internet unter www.akademie-handel.de.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

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Simone Streller
Geschäftsführerin
Themen: Bildung Abschluss der Ausbildung & Weiterbildung
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