Praxiswissen
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Verbraucherrechterichtlinie: Widerrufsrecht

Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterrichtlinie

Änderungen und Informationspflichten im stationären Handel

Zum 13.06.2014 traten durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft. Wesentliche Änderungen betrafen insbesondere das Widerrufsrecht. Die Änderungen erfolgten durch Neufassung der §§ 312 ff. und 355 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

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Wichtig

Dieses Praxiswissen fasst die wichtigsten Änderungen im Widerrufsrecht zusammen. Die Hinweise beziehen sich auf das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. Haustürgeschäfte) mit Ausnahme von Verträgen über Finanzleistungen.

Bitte beachten Sie:

Eine Pflicht zur Nutzung des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung besteht zwar nicht, die Musterbelehrung darf jedoch nicht verändert und muss entsprechend der Gestaltungshinweise bearbeitet werden. Es ist daher grundsätzlich nicht empfehlenswert, eine „eigene“ Widerrufsbelehrung zu erstellen, da sich das Risiko von Abmahnungen potenziert, auch wenn dies grundsätzlich zulässig ist.

1. Widerrufsfrist: 14 Tage

Die Widerrufsfrist ist europaweit harmonisiert und beträgt einheitlich 14 Tage (§ 355 BGB). Für den Onlinehandel in Deutschland ergaben sich durch die gesetzliche Neuregelung kaum Änderungen, da die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts bereits zuvor grundsätzlich 14 Tage betrug, soweit der Unternehmer((GENDERNOTICE)) dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt hatte. Die Widerrufsbelehrung kann per Email im Rahmen der automatischen Bestellbestätigung an den Verbraucher übermittelt werden.

Eine Verlängerung der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen auf z. B. einen Monat ist als rechtlich zulässig angesehen worden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.05.2015, Az. 6 W42/15). Die Widerrufsbelehrung ist dann entsprechend anzupassen, wobei sich in ihrem Text allerdings keine Widersprüche ergeben dürfen. Ferner ist in diesem Fall zu beachten, dass sich auch im Abschnitt „Folgen des Widerrufs“ der Widerrufsbelehrung „14 Tage“-Regelungen finden (siehe hierzu noch die Ziffern 11. und 14.). Die Rückzahlungspflicht des Unternehmers darf jedoch keinesfalls verlängert werden, da es sich um eine Regelung zum Nachteil der Verbraucher handeln würde. Zulässig wird auf Grundlage der Frankfurter Entscheidung aber eine Verlängerung der Frist zur Rücksendung der Widerrufsware sein, da dies dem Verbraucher zugutekommt.

2. Belehrung über den Fristbeginn

Die konkrete Formulierung der Belehrung richtet sich hierbei danach, ob die (einheitliche) Bestellung mehrere Artikel umfasst und wie die Lieferung der Artikel erfolgt.

  • Der Kaufvertrag umfasst eine oder mehrere Sachen, die zusammen geliefert werden. 

    Beispiel:
    Ein Kunde bestellt bei Ihnen ein Jo-Jo und ein Brettspiel; beide Artikel werden zusammen geliefert.

    Belehrung über den Fristbeginn im Rahmen der Widerrufsbelehrung:
    „Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie (der Verbraucher) oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“


  • Der Kaufvertrag umfasst mehrere Waren, die der Verbraucher in einer einheitlichen Bestellung geordert hat, die aber getrennt geliefert werden. 

    Beispiel:
    Der Kunde bestellt in einer Bestellung ein PC-Spiel und einen DVD-Spieler. Die Waren werden jedoch getrennt voneinander geliefert.

    Es gilt folgende Formulierung:

    „Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie (der Verbraucher) oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“


  • Der Kaufvertrag umfasst eine Ware, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird

    Beispiel:
    Der Kunde kauft einen großen Kleiderschrank, der in mehreren Teilen zu unterschiedlichen Zeiten an den Kunden geliefert wird.

    „Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie (der Verbraucher) oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“

  • Der Kaufvertrag wird über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geschlossen.

    Beispiel:
    Die Belehrung greift, wenn zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren, etwa eine wöchentliche Lieferung von Zeitschriften, über einen Zeitraum von zwei Monaten geschlossen wird.

    „Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie (der Verbraucher) oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“
Hinweis

Problematisch ist, dass eine Kombination der beschriebenen Varianten nach den Gestaltungshinweisen zur Muster-Widerrufsbelehrung grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Die Verwendung einer kombinierten Widerrufsbelehrung ist bereits vereinzelt als irreführend und wettbewerbswidrig angesehen worden (LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21.05.2015, Az.: 2-06 O 203/15).

Da gerade die ersten beiden Varianten regelmäßig in einem Onlineshop erfüllt werden, wird es problematisch sein, die jeweils korrekte Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Ob hier durch den Gesetzgeber eine Anpassung dahingehend erfolgen wird, dass die Widerrufsbelehrung auch mehrere Fristberechnungsgrundlagen beinhalten darf, ist noch unsicher.

Es sollten daher die technischen Voraussetzungen dafür getroffen werden, dass dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung unter Berücksichtigung der sich im Warenkorb befindenden Artikel und deren Lieferbarkeit bzw. Lieferung die jeweils einschlägige Belehrung über den Fristbeginn zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich ist dem Verbraucher unverzüglich nach Abgabe seiner Bestellung nochmals die zutreffende Belehrung über den Fristbeginn zu übermitteln. Zu beachten ist aber, dass hierdurch die Verpflichtung des Unternehmers, bereits vor Abgabe der Bestellung ordnungsgemäß über den Beginn der Widerrufsfrist zu informieren, nicht entfällt.

Achtung

Der Unternehmer trägt die Beweislast über den Beginn der Widerrufsfrist, wenn diese streitig ist.

3. „Ablauf“ des Widerrufsrechts trotz fehlerhafter Belehrung

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB). Auch bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht kann der Verbraucher den Vertrag nicht mehr zeitlich unbegrenzt widerrufen.

4. Eindeutige Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher

Bis 2014 konnte der Verbraucher durch Rücksendung der Ware sein Widerrufsrecht ausüben. Diese Möglichkeit und die damit einhergehenden Problematiken sind entfallen. Nach § 355 BGB muss aus der Erklärung des Verbrauchers der Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen. Somit ist eine einfache Nichtannahme der Ware nicht mehr als Widerruf zu sehen, sofern der Verbraucher nicht zuvor den Widerruf ausdrücklich erklärt hat bzw. der Rücksendung keine entsprechende, eindeutige Erklärung beigefügt ist.

Die Widerrufserklärung des Verbrauchers muss jedoch keine Begründung enthalten.

5. Zurverfügungstellung eines Widerrufsformulars

Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, um ihm eine Möglichkeit zur korrekten Ausübung des Widerrufsrechts zu geben.

Das Widerrufsformular ist vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Dabei hat der Unternehmer die Information in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Form zur Verfügung zu stellen.

Die Übermittlung des Formulars im Rahmen der automatischen Bestellbestätigung wird dabei nicht ausreichen.

Praxistipp
  • Das Widerrufsformular ist zum Beispiel im Bestellablauf oder im Onlineshop unter einem Link „Widerrufsformular“ bekannt zu geben.
  • Das Widerrufsformular kann auf der Onlineseite als Onlineformular hinterlegt werden, welches der Verbraucher dort unmittelbar ausfüllen und an den Unternehmer absenden kann. Der Unternehmer hat dem Verbraucher dann den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (Papier, E-Mail, CD-ROM, Speicherkarte) zu bestätigen (§ 356 Abs. 1 BGB).

6. Auch telefonischer Widerruf möglich

Der Verbraucher ist für die Ausübung seines Widerrufsrechts nicht mehr an die Textform gebunden. Vielmehr kann er gegenüber dem Unternehmer auch telefonisch oder unmittelbar persönlich den Widerruf erklären; aus diesem Grund ist auch die Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung einzufügen (OLG Hamm, Beschl. v. 24.3.2015, I-4 U 30/15, und OLG Frankfurt, Beschluss v. 4.2.2016, 6 W 10/16). Die Beweislast für die Ausübung des Widerrufs liegt allerdings beim Verbraucher.

Aufgrund der sogenannten Modernisierungs-Richtlinie sind die Informationen, die der Unternehmer dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag zur Verfügung zu stellen hat, in Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz EGBGB mit Wirkung zum 28.5.2022 ergänzt und geändert worden, u.a. wie folgt:

  • Zwingende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung und im MusterWiderrufsformular
    Bisher war nach dem gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nur anzugeben, „soweit verfügbar“. Zur Beseitigung von Unklarheiten hat der Gesetzgeber die Angabe einer Telefonnummer nun unbedingt zur Pflichtangabe gemacht. Ob diese „verfügbar“ ist, darauf kommt es seit dem 28.5.2022 also nicht mehr an

  • Keine Angabe der Faxnummer mehr erforderlich
    Dagegen ist die Pflicht zur Angabe der Faxnummer bei den Unternehmensangaben entfallen. Anders als bisher muss keine Faxnummer in der Widerrufsbelehrung sowie im Muster-Widerrufsformular mehr angegeben werden.
    Das ändert allerdings nichts daran, dass der Verbraucher auch seit dem 28.5.2022 seinen Widerruf noch wirksam per Telefax erklären kann. Insofern spricht auch aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, wenn ein Händler auch seit dem 28.5.2022 noch seine Faxnummer in der Widerrufsbelehrung bzw. im Muster-Widerrufsformular angibt und dem Verbraucher so eine (weiterhin zulässige) Form des Widerrufs aufzeigt.

7. Ausnahmen vom Widerrufsrecht

In § 312g Abs. 2 BGB findet sich eine Liste der Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, besteht - sofern der Verbraucher hierauf vor Vertragsschluss hingewiesen wurde - kein Widerrufsrecht in folgenden Fällen: 

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

    Erläuterung:
    Dies entspricht grundsätzlich dem vormaligen Ausschlussgrund der Kundenspezifikation (Kundenanfertigung). Maßgeblich ist, ob der Artikel ohne weiteres weiter veräußert werden kann. Wann eine Kundenspezifikation vorliegt, wird jedoch für jeden Einzelfall zu entscheiden sein.

    Beispiel: gravierte Grabsteine 
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

    Erläuterung:
    Auch dies entspricht dem früheren Recht. Nach der Rechtsprechung ist dies bei Waren anzunehmen, „wenn nach ihrem Transport und ihrer Verweildauer beim Verbraucher ein verhältnismäßig erheblicher Teil ihrer Gesamtlebensdauer abgelaufen wäre, wie das etwa häufig bei Lebensmitteln und regelmäßig bei Schnittblumen der Fall sein dürfte.“ In der Literatur wird der Zeitraum bis zum Verderb mit etwa sechs Wochen diskutiert.
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

    Erläuterung:
    Ist die Ware versiegelt, ist das Widerrufsrecht für die genannten Waren ausgeschlossen. Unter einer Versiegelung ist jedoch wohl, entsprechend der Rechtsprechung zur Versiegelung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, nicht eine (verschweißte) Folie zu verstehen, sondern vielmehr eine echtes, auf das Produkt bzw. dessen Verpackung aufgebrachte Versiegelung.

    Beispiel: Medizinprodukte wie Mullbinden, etc.
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

    Erläuterung: Unter diesen Tatbestand fallen wie bisher Produkte, die nicht zur Rücksendung geeignet sind.

    Beispiel: Heizöl oder Brennstoffe
  • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

    Erläuterung:
    Unter diesen Ausnahmetatbestand fallen beispielsweise Verträge über die Lieferung von Weinen, bei denen die Lieferung erst lange nach dem Abschluss eines Vertrages spekulativer Art erfolgt.

    Beispiel: „vin en primeur“
  • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Diese Ausnahmeregelung bezieht sich auf versiegelte Ton- oder Videoaufnahmen sowie auf Computersoftware. Das Öffnen einer einfachen Kunststofffolie stellt nach der Rechtsprechung keine Entsiegelung dar.

    Beispiel: Regelmäßig mit einem „echten“ Siegel versehen sind beispielsweise Video- /Konsolenspiele
  • Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

    Anders als nach früherem Recht entfällt das Widerrufsrecht auch, wenn der Vertrag telefonisch geschlossen wurde, soweit es sich nicht um einen Abonnementvertrag handelt.
  • Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten. Dieser Ausschluss ist für den Einzelhandel regelmäßig nicht relevant.

    Beispiel: Handel mit Aktien (gilt andererseits nicht für eine Heizölbestellung zum Festpreis, so dass vor einer Vermischung ein Widerrufsrecht gegeben ist)
  • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

    Erläuterung:
    Nach aktuellem Recht sind die Informationspflichten einzuhalten, allein das Widerrufsrecht entfällt. Voraussetzung für den Wegfall des Widerrufsrechts ist zudem auch, dass sich der Unternehmer verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erbringen.

    Beispiel: Lieferung von Speisen und Getränken
  • Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist.

    Erläuterung:
    Unter dieser Vorschrift ist primär eine öffentlich zugängliche Versteigerung zu verstehen.

8. Kosten der Hinsendung

Der Unternehmer muss die Hinsendekosten auch im Falle des Widerrufs tragen. Positiv ist jedoch, dass seit der gesetzlichen Neuregelung nur noch die Kosten des von ihm angebotenen günstigsten Standardversands zu ersetzen sind. Wählt der Kunde also den teureren, ebenfalls angebotenen Expressversand, muss der Unternehmer lediglich die Kosten für den günstigeren Standardversand erstatten.

9. Kosten der Rücksendung

Unabhängig vom Bestellwert hat der Verbraucher seit dem 13.06.2014 grundsätzlich die Kosten der Rücksendung zu tragen, soweit der Unternehmer hierüber ausdrücklich belehrt hat. Die freiwillige Tragung der Rücksendekosten durch den Unternehmer ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Problematisch ist die Tragung der Rücksendekosten insbesondere bei nicht-versandfähigen Artikeln. Auch hier muss zwar der Kunde zukünftig die Rücksendekosten tragen. Der Verkäufer hat auf diese jedoch konkret bereits in der Widerrufsbelehrung hinzuweisen und soweit dies nicht möglich ist, eine realistische Schätzung der möglichen Rücksendekosten vorzunehmen.

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 25,- EUR.“, oder, wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 50,- EUR geschätzt.“

10. Wertersatz

Der Verbraucher muss nur noch Wertersatz für einen Wertverlust leisten, soweit dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der für die Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war. Der Unternehmer muss in der Widerrufsbelehrung auf diese Folge hinweisen (§ 357 a Abs. 1 BGB), andernfalls entfällt der Anspruch des Händlers auf Wertersatz.

11. Rückgewähr der gegenseitigen Leistung innerhalb von 14 Tagen

Die empfangenen Leistungen (Rücksendung der Waren und Rückerstattung des Kaufpreises) sind spätestens nach 14 Tagen zurück zu gewähren (§ 357 Abs. 1 BGB).

Der Unternehmer muss zur Rückerstattung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, welches der Verbraucher zur Zahlung verwendet hat. Dies gilt, soweit nicht ausdrücklich zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher eine andere Art der Rückzahlung vereinbart wurde und dem Verbraucher hierdurch keine Kosten entstehen.

Zahlt der Kunde also mittels PayPal und möchte der Unternehmer vermeiden, die Rückzahlung ebenfalls über PayPal abzuwickeln, so kann er mit dem Verbraucher vereinbaren, dass die Zahlung mittels Banküberweisung erfolgt. Dies ist ohne weiteres zulässig, es sei denn, dem Kunden würden hierdurch Gebühren entstehen.

Bei Zahlung per Nachnahme sind für den Unternehmer nicht immer die Zahlungsformen bekannt (z.B. Barzahlung, Kreditkarte, Verrechnungsscheck). In Fällen der Nachnahmezahlung sollte der Unternehmer nach Ausübung des Widerrufs daher mit dem Verbraucher Kontakt aufnehmen und mit diesem die Rückzahlungsmodalitäten vereinbaren.

12. Vorleistung des Verbrauchers bei Rückabwicklung

Im Rahmen der Rückabwicklung kann der Unternehmer die Rückzahlung bei einem Verbrauchsgüterkauf verweigern, bis die Widerrufsware bei ihm eingegangen ist oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware abgesandt hat (§ 357 Abs. 4 BGB).

Durch dieses Zurückbehaltungsrecht ist der Unternehmer im Vergleich zur früheren Rechtslage besser geschützt.

13. Keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher und kein Abweichen zum Nachteil des Verbrauchers

Der Unternehmer hat gegen den Verbraucher in Folge des Widerrufs keine weiteren als die oben genannten Ansprüche (§ 361 BGB). Abweichungen von den Regelungen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen zum Nachteil des Verbrauchers sind grundsätzlich unzulässig.

14. Beispiel-Widerrufsbelehrung

Bitte beachten Sie:

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung ist zur Verwendung bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen geeignet für einen Kaufvertrag: 

  • über eine oder mehrere Waren, die zusammen geliefert werden; 
  • wenn der Händler ein Muster-Widerrufsformular in seinem Webshop bereithält; 
  • der Unternehmer nicht angeboten hat, im Falle des Widerrufs die Ware selbst abzuholen; 
  • die gelieferte/n Ware/n nicht bei dem Verbraucher abgeholt werden; 
  • der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen hat; 
  • die Ware/n aufgrund ihrer Beschaffenheit normal mit der Post zurückgesandt werden kann/können.

Widerrufsrecht für Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben oder hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Musterversand, Zauberstraße 1, 99999 Musterstadt, E-Mail: musterversand@muster.de, Telefon: 089-551180) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.mustershop.de/Widerrufsformular) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts bei: 

  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; 
  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; 
  • Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; 
  • Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; 
  • Verträgen zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; 
  • Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; 
  • Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

15. Gesetzliches Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück) 

An Heribert Mustermax 
Mustergasse 13
99999 Ostereistedt 

Email-Adresse widerruf@mustermax.de 

Hiermit widerrufe(n)* ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen*((Hier muss der Verbraucher die Waren oder Dienstleistungen benennen, über die der Widerruf erklärt werden soll.)) : 

1x Streitaxt (Artikelnummer 08/15)

Gesamtpreis der Ware: 

Bestellt am*((Auszufüllen durch den Verbraucher.))
(z. B. 17.01.2023) 

erhalten am*((Auszufüllen durch den Verbraucher.))
(z. B. 20.01.2023) 

Manfred Muffig 
Mammutstieg 37
78963 Höhenzug 

Unterschrift des/der Verbraucher/s((Nur bei Abgabe der Widerrufserklärung auf Papier.))
(z. B. 26.01.2023)

*(unzutreffendes bitte streichen)

Bitte nutzen Sie die Musterwiderrufsbelehrung zur Erstellung der auf Ihren Onlineshop zutreffenden Widerrufsbelehrung und beachten Sie hierbei die in den Fußnoten hinterlegten Gestaltungshinweise.

Beachten Sie bitte, dass das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung weder die zulässige Einschränkung auf den Verbraucher vornimmt noch die Informationen über etwaige Ausschlussgründe bereithält.

Sofern Sie eine Einschränkung der Geltung auf Verbraucher vornehmen möchten, bedienen Sie sich hierzu bitte des Satzes aus unserer Musterwiderrufsbelehrung unter Ziffer 14. „Widerrufsrecht für Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)“.

Sofern alle oder einzelne Ausschlussgründe auf das von Ihnen angebotene und vertriebene Warensortiment zutreffen, fügen Sie diese bitte an die Widerrufsbelehrung an (vgl. hierzu Ziffer 14 am Ende).

Bei Fragen oder Problemen bei der Erstellung der Widerrufsbelehrung wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Bezirksgeschäftsstelle.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag.(1)

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (2) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. (3)

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. (4, 5, 6)

Gestaltungshinweise

(1)
Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein: 

  • im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“; 
  • im Falle eines Kaufvertrags: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“; 
  • im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“; 
  • im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“; 
  • im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“ 

(2) 
Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer und Ihre EMail-Adresse ein. 

(3)
Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“ 

(4)
Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Falle des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“ 

(5) 
Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:

  • Fügen Sie ein: 
    • „Wir holen die Waren ab.“ oder 
    • „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“ 
  • Fügen Sie ein:
    • „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“; 
    • „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“; 
    • Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … EUR [Betrag einfügen].“, oder, wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder 
    • Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“ und
  • Fügen Sie ein:
    „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

(6)
Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein:

„Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/ Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

ms
ms
Anne-Franziska Weber
Syndikusrechtsanwältin
Themen: Recht, Arbeit & Soziales Onlinerecht
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