Fußgängerzonen gehören mittlerweile zum Inventar deutscher Städte und gelten als Inbegriff des gemütlichen Einkaufbummels und einer attraktiven Innenstadt. In Bayern verfügen in der Regel Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern über eine Fußgängerzone. In vielen Fällen befürchtet der Einzelhandel durch die Einrichtung einer Fußgängerzone eine Verschlechterung der Erreichbarkeit und damit den Rückgang der Kundenfrequenz.
Fußgängerzonen gehören zum Inventar deutscher Städte und gelten als Inbegriff des gemütlichen Einkaufbummels und einer attraktiven Innenstadt. In Bayern verfügen in der Regel Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern über eine Fußgängerzone. In vielen Fällen befürchtet der Einzelhandel durch die Einrichtung einer Fußgängerzone eine Verschlechterung der Erreichbarkeit und damit den Rückgang der Kundenfrequenz. Fußgängerzonen sind häufig auch in die Jahre gekommene Sanierungsfälle und umstritten, wenn es um Neuanlage, Ausweitung, Rückbau oder Reparatur geht.
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Eine Erfolgsgarantie für Fußgängerzonen und die anliegenden Einzelhandelsunternehmen gibt es nicht. Da jede Gemeinde und jede Innenstadt über andere historische, städtebauliche und räumliche Voraussetzungen verfügt, gibt es keine Patentrezepte. Es gibt eine Reihe von Erfolgsfaktoren, die maßgeblich die Kundenakzeptanz von Fußgängerzonen beeinflussen. Insbesondere bestehen unterschiedliche Bedingungen zwischen Mittel- und Kleinstädten auf der einen Seite und Großstädten auf der anderen Seite.
Während in Großstädten häufig die Absicht verfolgt wird, die Innenstadtbereiche zu entlasten,
soll die Zentralität von Mittel- und Kleinstädten insbesondere in strukturschwachen Gebieten
erhöht werden. In beiden Fällen können Fußgängerzonen hier nur einen Beitrag leisten, wenn
wesentliche Voraussetzungen erfüllt sind. Denn eine Fußgängerzone ist noch lange keine
funktionierende Fußgängerzone, wenn man eine Straße an zwei Stellen "zumacht", je zwei
Blumenkübel aufstellt und den Verkehr umleitet. Es ist auch nicht damit getan, sie den Fußgängern allein durch eine attraktive Ausgestaltung schmackhaft zu machen. Es kommt vielmehr darauf an, dass Zentralität und Urbanität einer Stadt vor allem durch annehmbare Verkehrsbedingungen sowie Nutzungsvielfalt gefördert werden oder erhalten bleiben.
Erstmals wurde 2004 mittels der HBE-Studie „Wirtschaftsstandort Innenstadt“ die Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren für Fußgängerzonen als Standort für den mittelständischen Einzelhandel in Klein- und Mittelstädten Bayerns untersucht. Die Studie wurde der CIMA Beratung + Management mit finanzieller Unterstützung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
erstellt. Die Untersuchung bietet Orientierungswerte, die gut funktionierende Fußgängerzonen von „schlechten“ signifikant unterscheiden und eine objektive Diskussion und zielgerichtete Aktivitäten vor Ort erleichtern.
Aktuell wird die Studie aktualisiert und die Befragungsergebnisse ausgewertet. Am 23. März
2020 werden die Ergebnisse auf der HBE-Jahrestagung der Werbegemeinschaften und
Stadtmarketingorganisationen in Straubing vorgestellt.
Die Erreichbarkeit der Fußgängerzone ist ein entscheidendes Kriterium für die Akzeptanz durch Bürger und auswärtige Besucher((GENDERNOTICE)). Innenstädte müssen angesichts ihrer regionalen Einzugsbereiche neben dem ÖPNV auch für den motorisierten Individualverkehr gut erreichbar sein. In manchem Stadtzentrum werden zwar zahlreiche Parkgelegenheiten angeboten, aber die Parkzeitbeschränkung ist zu eng gefasst oder das gewählte System (z.B. Parkscheinautomat) zwingt den Besucher im Voraus zur Entscheidung über seine Aufenthaltsdauer in der Innenstadt. Kommunen, die über ein ausgereiftes Parkraumkonzept verfügen, die Anzahl, Lage und Qualität der Parkplätze, Bewirtschaftungsmodus, Erstattungssysteme, Marketingkonzept (Öffentlichkeitsarbeit, Faltblatt etc.) sowie Ausschilderungen und ggf. Parkleitsysteme festlegen, sind im Vorteil.
Sofern attraktive öffentliche Verkehrsmittel nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, ist in der Nähe der Fußgängerzone für ausreichende Parkmöglichkeiten zu sorgen, zum Beispiel in Form von Kurzparkzonen auf öffentlichem Grund, Parkhäuser sowie Tiefgaragen. Die Nutzung des Parkraums in der Nähe der Fußgängerzone durch Arbeitnehmer und Bewohner der Innenstadt sollte durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel Parkraumbewirtschaftung (Blaue Zone, Gebühr) unterbunden werden. Zusätzlicher Parkraum an Samstagen kann auch durch die Öffnung von Behörden- oder Firmenparkplätzen geschaffen werden.
Unbedingt erforderlich ist die Erstellung eines Parkraumkonzeptes im Vorfeld der Errichtung
einer Fußgängerzone. Für Bewohner, Kunden, Lieferanten und Besucher müssen ausreichende Park- und Stellflächen in geeigneter Lage geschaffen werden.
Nachhaltige Beeinträchtigung der Zentralität und des Geschäftslebens sowie eine unerwünschte Abwanderung von Unternehmen aus den Kernbereichen in die städtischen Randgebiete könnten sonst die Folgen sein. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind insbesondere
für Klein- und Mittelstädte wichtig, da sie meist nicht ausreichend mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln ausgestattet sind wie Großstädte.
Eine umfangreiche Beschilderung oder ein Parkleitsystem sollte das Auffinden der Parkplätze
erleichtern und den sogenannten "Parksuchverkehr" auf ein Minimum beschränken. In vielen
Städten wird dies inzwischen durch die Einrichtung eines Parkleitsystems erreicht.
Erfahrungsberichte weisen darauf hin, dass in vielen Fällen die Einrichtung von Fußgängerzonen zu einer Verkleinerung des häufig ohnehin knappen Parkraumes geführt hat. Die Parkplatznot und die extrem hohen Parkgebühren in der City werten zwangsläufig die Standorte
an der Peripherie und auf der grünen Wiese auf. Die Parkgebühren müssen in tragbaren
Grenzen gehalten werden. Hohe Parkgebühren treffen nicht nur Dauerparker, sondern schrecken auch die meist mit dem Auto von außerhalb ankommenden Besucher der Innenstädte
ab. Außerdem muss die Entfernung zwischen Fußgängerzone und Parkmöglichkeit umso
geringer sein, je kleiner die Stadt ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass viele Kunden nicht
bereit sind, relativ schwere Einkaufslasten über weite Entfernungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu transportieren.
In den Großstädten mit einem attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist die Zahl der Besucher, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, erheblich höher als in ländlich geprägten Räumen. Eine gute Bedienung der Fußgängerbereiche durch attraktive öffentliche Verkehrsmittel ist deshalb gerade in den Klein- und Mittelstädten erforderlich. Die Haltestellen sollten in unmittelbarer Nähe, nach Möglichkeit am Anfang und Ende der Fußgängerzone, liegen.
In einigen Städten ist es für das Funktionieren der Verkehrssysteme unerlässlich, dass die
Trassen von Straßenbahnen und Bussen in der Fußgängerzone liegen. Es hat sich herausgestellt, dass dieser sog. Mischverkehr sowohl von den Fußgängern als auch von den Anliegern und den öffentlichen Verkehrsbetrieben ohne wesentliche Schwierigkeiten akzeptiert
wird. So durchfahren Busse und teilweise Straßenbahnen die Fußgängerzonen im Schritttempo. Für öffentliche Verkehrsmittel können auch besondere Spuren oder Trassen eingerichtet werden. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen werden diese Bereiche in der Regel
optisch von der übrigen Fläche getrennt. Hierzu dienen z.B. Markierungen im Straßenbelag,
Blumenkübel oder die Absenkung der Trasse um wenige Zentimeter.
Eine Absperrung durch Gitter sollte vermieden werden. Von entscheidender Bedeutung für
den Einzelhandel ist eine Vielzahl von Fußgängerübergängen und Durchlässen, damit die
Fußgängerzone nicht für den Passantenverkehr halbiert wird.
Die Fußwege, insbesondere im Bereich von Haltestellen, Parkplätzen und Parkhäusern, sollten attraktiv gestaltet sein. Das Radwegenetz sollte gut ausgebaut sein und hinsichtlich der Positionierung des Radwegs den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen, um Konfliktpunkte mit Fußgängern und Autofahrern zu vermeiden. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die Schaffung von Querungsmöglichkeiten der Fußgängerzone. Des Weiteren sind an geeigneten Stellen ausreichend große Fahrradstellplätze einzuplanen.
Dieser Themenkreis ist insbesondere für den Einzelhandel wichtig und bedarf sorgfältiger Überlegungen. Rechtlich entsteht eine Fußgängerzone durch einen Verwaltungsakt der Behörde. Nach den Vorschriften der Straßen- und Wegegesetze wird im Allgemeinen eine Umstufung einer Straße zu einer Ortsstraße mit der Widmungsbeschränkung des Gemeingebrauchs auf den Fußgänger-, Anlieger- und Anlieferungsverkehr vorgenommen. Ein Rechtsanspruch einer Privatperson auf Abstufung besteht nicht. Desgleichen besteht auch kein Rechtsanspruch auf Unterlassung einer solchen Maßnahme, wenn den Anliegern grundsätzlich, wenn auch eingeschränkt, die Möglichkeit gegeben ist, ihr Grundstück mit dem Kraftfahrzeug zu erreichen.
Bei der Anlage von Fußgängerzonen sollte man zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen,
den Anlieger- und Lieferverkehr über rückwärtige sowie seitliche Parallelstraßen und Hofbereiche, spezielle Ladenstraßen und Tiefgaragen abzuwickeln. Für den Anlieger- und Lieferverkehr in der Fußgängerzone schreiben die Städte im Allgemeinen durch Satzung besondere Zeiten vor. Dies bedeutet für die Einzelhandelsunternehmen unter Umständen erhebliche Einschränkungen in ihrem Betriebsablauf. Die Städte können sowohl für den Privat- als
auch für den Wirtschaftsverkehr Ausnahmeregelungen durch Sondergenehmigungen treffen.
Dies gilt auch für die Zufahrt zu Hotels, die auf eine unbehinderte Anfahrt des Individualverkehrs (oder ausschließlich durch Taxen) nicht verzichten können.
Sondernutzungserlaubnisse können darüber hinaus je nach Satzung erteilt werden für gastronomische Einrichtungen im Straßenverkehr und für Sonderaktionen und Veranstaltungen
der Anlieger. Unerwünschte Nutzungen wie z.B. Demonstrationen, Betteln, fliegende Händler
usw. können durch Satzung ausgeschlossen, wenn auch in der Praxis nicht immer vermieden
werden.
Die Fußgängerzone wird dem Freizeiterlebnis „Shopping“ gerecht, wenn das Einkaufserlebnis verbunden ist mit Kultur, Unterhaltung und Gastronomie. Neben attraktiven Fachgeschäften, Straßen- und Stehcafés, Lebensmittelangeboten, Kultur und Freizeit sollten deshalb auch ausreichend Möglichkeiten zur Kommunikation eingerichtet werden, wobei eine flexible „Möblierung“ auch größere Veranstaltungen ermöglicht.
Eine der Grundvoraussetzungen für das Funktionieren von Fußgängerzonen ist eine hohe
Passantenfrequenz. Die Wege zwischen Ausgangspunkten und Zielen einer möglichst großen Zahl von Passanten müssen im Fußgängerbereich liegen. Wodurch kann dies erreicht
werden?
Ein oder mehrere Magnetbetriebe wie beispielsweise ein Warenhaus, Textilkaufhaus oder
ein Supermarkt, die ausreichend Frequenz schaffen, sollten sich innerhalb der Fußgängerzone befinden. Diese Betriebe wiederum geben den Fach- und Spezialgeschäften die Möglichkeit zu einem attraktiven Kontrastangebot.
Von Bedeutung ist auch eine ansprechende Außen- und Schaufenstergestaltung, die insbesondere auch nach Geschäftsschluss zum Bummeln einlädt, Kaufanreize erzeugt und zur
Belebung der Fußgängerzone beiträgt.
Um eine Verödung der Fußgängerzone nach Ladenschluss und an Wochenenden zu vermeiden, soll dieser Bereich auch kultureller Mittelpunkt sein, wobei vor allem Theater- und
Konzertveranstaltungen, Kinos und gastronomische Betriebe zur Lebendigkeit in der Fußgängerzone beitragen. Aber auch der zweckfreie Aufenthalt im Stadtzentrum, das Flanieren,
das Sehen und Gesehen werden ist für viele Menschen Grund genug „in die Stadt zu fahren“.
Auch wird dem allgemeinen Sicherheitsempfinden durch die Nutzungsvielfalt in der Fußgängerzone, aber auch in ihren Randbereichen begegnet.
Deshalb ist die abgestimmte Erhaltung der „natürlichen“ Begabungen wie Vielfalt, architektonische Qualität und Atmosphäre, die europäische Innenstädte bieten, von besonderer Bedeutung.
Der individuelle Charakter des Ortsbildes ist ein wesentliches Kennzeichen der gewachsenen Handelsstandorte in der Innenstadt im Unterschied zu den Funktionsbauten in den Gewerbegebieten. Insbesondere eine Fußgängerzone lädt nur zum Verweilen ein, wenn sie eine entsprechende Aufenthaltsqualität aufweist. Neben gastronomischen Einrichtungen zählen hierzu auch öffentliche Sitzgelegenheiten, Brunnen, Spielplätze, Überdachungen bzw. Passagen, die auch bei schlechtem Wetter zum Einkaufen und Verweilen einladen und die Fußgängerzone mit den Randbereichen verbindet.
Die Festlegung der optimalen Lage und Ausdehnung der Fußgängerzone ist abhängig von
der Stadtgröße, der Qualität und Dichte des Branchenbesatzes. Fußgängerzonen funktionieren umso besser, werden von den Passanten angenommen und als Bereicherung des städtischen Lebens angesehen, je zusammenhängender und geschlossener sie sind. Einige
Stadtplaner glauben, dass die Straßenbreite in Fußgängerzonen maximal 15 Meter betragen
dürfe, da andernfalls optisch ein zu großer leerer Raum entstehe. Die tatsächliche Breite ist
jedoch nicht allein ausschlaggebend, sondern vielmehr der Eindruck von „Intimität“.
Die Passanten müssen von der Straße "Besitz ergreifen". Dazu muss die ehemalige Fahrstraße niveaugleich mit dem Gehsteig sein, da sich im anderen Falle die Passanten weiterhin
gewohnheitsmäßig nur auf dem Gehsteig drängen. Bei der Erhaltung oder Wiederherstellung
eines historischen Stadtbildes sollte vor allem in einer Fußgängerzone, die zum Flanieren
einladen soll, auf die Wahl einer fußgängerfreundlichen Pflasterung geachtet werden.
Öffentlich geförderte Maßnahmen der Stadtsanierung und des Denkmalschutzes laufen jedoch dann ins Leere, wenn außerhalb der Innenstadt an nicht integrierten Standorten Einzelhandelsgroßprojekte genehmigt werden, die zu einer Zentralitätsverlagerung führt und letztendlich die sanierte Innenstadt einen musealen Charakter erhält.
Viele Fußgängerzonen wurden bisher aus öffentlichen Mitteln finanziert. Immer mehr Städte gehen dazu über, die Anlieger an den Kosten zu beteiligen. Die Gemeinden haben nach dem Kommunalabgabegesetz in Verbindung mit dem Baugesetzbuch das Recht, für die Erweiterung und Verbesserung ihrer öffentlichen Einrichtungen - dazu gehören auch Fußgängerzonen - Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten zu erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.
Gewerbetreibende in gemieteten Räumen sind nicht beitragspflichtig. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Grundeigentümer die ihnen auferlegten Kosten auf die Mieter abzuwälzen versuchen. Es hat sich daher als sinnvoll erwiesen, wenn sich sowohl Eigentümer als
auch Gewerbetreibende Mieter an den Kosten einer Fußgängerzone freiwillig beteiligen. Bei
freiwilliger Leistung ist es den Städten in aller Regel möglich, die Gesamtkosten erheblich zu
senken, da z.B. die städtischen Verwaltungskosten entfallen.
Die von Grundeigentümern durch Satzung zwangsweise erhobenen Beiträge zu Fußgängerzonen sind aktivierungspflichtig. Die Kosten sind den normalen Erschließungsbeiträgen nach
dem Baugesetzbuch gleichzusetzen.
Fußgängerzonen kommen dem Bedürfnis der Verbraucher nach einem Einkaufserlebnis entgegen. Die Angebotskonzentration und die verschiedensten Angebotsformen auf relativ engem Raum können bequemer und schneller überschaut werden und bieten dem Konsumenten eine hohe Markttransparenz.
Man kann davon ausgehen, dass die Umsätze des Einzelhandels durch die Einrichtung von
Fußgängerstraßen positiv beeinflusst werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine hohe Aufenthaltsqualität für den Kunden ist ein wichtiger Faktor, die jedoch
nicht nur durch einen dichten Einzelhandelsbesatz zu gewährleisten ist, sondern durch einen
Mix von Dienstleistung- und Kulturangeboten.
Neben dem Einzelhandel kann auch der Fremdenverkehr von der Einrichtung einer attraktiven Fußgängerzone profitieren, da durch begleitende Maßnahmen im Bereich der städtebaulichen Sanierung und der Erhaltung historischer Stadtbilder Vermarktungsmöglichkeiten verbessert werden. Fußgängerstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche können die Lebensfähigkeit der Innenstädte erhalten oder verbessern.
Das verbesserte Standortumfeld hat im Einzelhandel oft eine Vergrößerung der Verkaufsflächen - soweit möglich - zur Folge. Die Schaufenster- und Eingangsgestaltung wird verbessert. Der Einzelhandel versucht in vielen Fällen, die Grenzen zwischen der Fußgängerzone
und den Verkaufsräumen optisch zu beseitigen. Durch breite Eingänge und bis zum Boden
reichende Schaufenster, durch die man den gesamten Geschäftsbetrieb einsehen kann, werden fließende Übergänge geschaffen und bieten dem Kunden einen stärkeren Anreiz zum
Eintritt.
Wenn auch eine Fußgängerzone unter bestimmten Voraussetzungen beachtliche Vorteile bietet, so sind negative Begleiterscheinungen bei einer unausgewogenen Planung nicht auszuschließen. Durch den Wegfall der zur Fußgängerzone ungenutzten Straße als Autostraße steigt die Verkehrsbelastung der Neben- und Umfahrungsstraßen. Privat- und Anlieferverkehr führen zu einer zusätzlichen Belastung dieser Verkehrswege und machen sie unattraktiv. Die Verlagerung der Passantenströme kann die Nebenstraßen abwerten und dies trifft in erster Linie den dort ansässigen Einzelhandel. In einigen Fällen wird durch eine Fußgängerzone die City stark verkleinert und häufig mit der Fußgängerzone identifiziert. Der Glanz der Kaufstraße verbirgt oft die Zweitrangigkeit der angrenzenden Bereiche.
Diese möglichen Nachteile müssen deshalb schon frühzeitig bei der Planung erkannt und
soweit wie möglich durch Einbeziehung der Nebenstraßen vermieden werden.
"Tote“ Straßen und Straßenseiten können z.B. durch Passagen angeschlossen und dadurch
aufgewertet werden.
Eine gut funktionierende Fußgängerzone bringt für die meisten Einzelhandelsbranchen
Standortvorteile. Als Folge davon ist jedoch oft eine Steigerung der Ladenmieten zu beobachten. Das kann dazu führen, dass eine ursprünglich sehr breite und differenzierte Branchenstruktur nur noch die Monostruktur von Kauf- und Warenhäusern sowie Filialbetrieben aufweist.
In ihrer Bedeutung oft unterschätzt wird die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Einvernehmliche Maßnahmen und gemeinsame Werbung von Stadt und Einzelhandel sind für den
Standort Fußgängerzone von großer Bedeutung, um die hohe Erreichbarkeit und Attraktivität
einem großen Kundenkreis bekannt zu machen. So können z.B. in einem Faltblatt die Parkmöglichkeiten sowie die ÖPNV-Anbindung dargestellt werden. Insbesondere die Umlandbevölkerung sollte damit angesprochen werden.
