Zukunftsinvestitionen in die Modernisierung, Spezialisierung und Filialisierung sind im mittelständischen Einzelhandel in den meisten Fällen ohne Finanzierung von dritter Seite – sei es ein Bankdarlehen oder externes Eigenkapital - nicht möglich. Innerhalb der Europäischen Union verfügt Deutschland über das konzeptionell und materiell umfangreichste Förderangebot für mittelständische Unternehmen.
Zukunftsinvestitionen in die Modernisierung, Spezialisierung und Filialisierung sind im mittelständischen Einzelhandel in den meisten Fällen ohne Finanzierung von dritter Seite - sei es ein Bankdarlehen oder externes Eigenkapital - nicht möglich. Innerhalb der Europäischen Union verfügt Deutschland über das konzeptionell und materiell umfangreichste Förderangebot für mittelständische Unternehmen. Die angebotenen Darlehen, mezzaninen Finanzierungsinstrumente und Beteiligungen decken weitgehend alle Finanzierungsbedarfe im Unternehmen ab. Fördermittel können die Rentabilität der Investition deutlich erhöhen und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur. Hinzu kommt, dass verschiedene Möglichkeiten der Absicherung angeboten werden, u.a. die mit bestimmten öffentlichen Förderdarlehen verbundenen Haftungsfreistellungen oder unter Einbindung der für Handelsunternehmen in Bayern zuständigen Bürgschaftsbank Bayern GmbH (kurz: BB-Bayern), die fehlende Sicherheiten durch die Übernahme einer Bürgschaft ersetzt, so dass kein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern muss.((GENDERNOTICE))
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a) Lohnt es sich überhaupt, einen Förderkredit zu beantragen? Banken haben doch schon jetzt kein Interesse an einer Finanzierung!
Ja, es lohnt sich. Die Förderbanken, d. h. die KfW Mittelstandsbank auf Bundesebene und die LfA Förderbank Bayern auf Landesebene, haben mit einer veränderten Entgeltpolitik reagiert, um das Interesse der Banken zu erhöhen. Bereits seit mehreren Jahren gelten für die durchleitenden Kreditinstitute höhere Margen. Darüber hinaus gibt es ein neues Zinssystem für die Unternehmen, das vor allem mittelständischen Unternehmen mit einer durchschnittlichen Bonität den Zugang zu den Fördertöpfen erleichtern soll. Für Sie besonders attraktiv an den Förderkrediten sind neben den relativ günstigen Zinsen auch die langen Laufzeiten und das Angebot von tilgungsfreien Jahren, eine verbesserte Finanzierungsstruktur sowie der Zugang zur Finanzierung überhaupt.
b) Welche Programme kann ich als mittelständischer Einzelhändler überhaupt in Anspruch nehmen?
Bis auf wenige Einschränkungen stehen Ihnen alle Förderprogramme offen – eine der wesentlichen Voraussetzungen ist, dass sich Ihr Firmensitz und/oder der Investitionsort in der Bundesrepublik bzw. in Bayern befindet. Einige Programme unterliegen jedoch einer zeitlichen Beschränkung der Inanspruchnahme, da sie sich speziell an Existenzgründer und junge Unternehmen wenden.
c) Wie erfahre ich von den Fördermöglichkeiten
Erste Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer HBE-Geschäftsstelle.
d) Woher bekomme ich die Anträge?
Jedes Kreditinstitut in Deutschland hält die wichtigsten Anträge für Förderkredite vor. Mittlerweile ist es auch möglich, über die Internetseite der Förderbanken Anträge online vorzubereiten und mit den entsprechenden Unterlagen bei Ihrer Hausbank einzureichen, jeweils bei der KfW (www.kfw-mittelstandbank.de) oder der LfA Förderbank Bayern über die entsprechenden Förderprogramme (www.lfa.de).
e) Kann ich direkt mit meinem Antrag zur Förderbank gehen?
Im Grundsatz nein. Denn die Förderbanken in Deutschland arbeiten aufgrund EU-rechtlicher Bestimmung nach dem Hausbankprinzip, d.h. Ihre Hausbank oder eine andere Geschäftsbank nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft das Vorhaben und reicht diesen Antrag an die entsprechende Förderbank (KfW oder LfA) weiter. Auch die Bürgschaften der Bürgschaftsbank sind zusammen mit Ihrem Wunsch nach einem Förderkredit/Bankkredit über Ihre Hausbank zu beantragen. Hierfür liegen Ihrer Hausbank Anträge vor oder Sie können sich die Anträge unter www.bb-bayern.de herunterladen.
Ausnahme ist das Programm „Bürgschaft ohne Bank (BoB)“. In diesem Programm erfolgt die Beantragung einer Bürgschaft in „umgekehrter Reihenfolge“, d.h. Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsbank führt eine bankübliche Kreditprüfung durch und Sie erhalten bei positiver Entscheidung eine zeitlich befristete Zusage zur Übernahme einer Bürgschaft, mit der Sie zu Ihrer Hausbank gehen können, so dass zumindest fehlende Sicherheiten kein K.O.-Kriterium mehr für die Finanzierung Ihres Vorhabens sein dürften.
f) Habe ich einen Anspruch auf Fördermittel?
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch. Ihre Bank prüft Ihr Vorhaben nach den banküblichen Kriterien und wird einen Förderkredit nur dann beantragen, wenn sie von Ihnen und Ihrem Projekt überzeugt ist. Ihr Unternehmen bzw. Vorhaben durchläuft eine Bonitätsbewertung/Rating bei Ihrer Bank. Oberste Maxime ist deshalb eine gründliche Vorabinformation über das ausgewählte Programm sowie die sorgfältige, ausführliche und zeitnahe Aufbereitung Ihrer Unterlagen wie zu einem „normalen“ Bankkredit.
g) Kann ich meine Investition zu 100 Prozent mit öffentlichen Mitteln finanzieren?
Bei verschiedenen Bundes- und Länderprogrammen bzw. durch eine Kombination der Programme ist die Darstellung der Gesamtfinanzierung über öffentliche Mittel möglich.
h) Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass mein nachgefragtes Finanzierungsvolumen zu gering für einen Förderkredit sei!
Dies kann in manchen Programmen der Fall sein, allerdings sind bei vielen Programmkrediten keine Mindestbeträge festgesetzt, sondern wegen der Zinssubvention eher Höchstbeträge. Vielleicht liegt aber die destruktive Haltung Ihrer Hausbank daran, dass sie den Aufwand einer Antragstellung bei dem „geringen“ Kreditbetrag scheut.
i) Was ist das Besondere an den mezzaninen Förderprodukten?
Mezzanine Förderprodukte, die von der KfW-Mittelstandsbank angeboten werden, haben eine „Zwitterstellung“ - es handelt sich um eine Finanzierungsform, die zwischen dem voll haftenden Eigenkapital, also der direkten Beteiligung am Stammkapital, und einem besicherten Darlehen, also Fremdkapital, anzusiedeln ist. In der Regel handelt es sich um ein sog. Nachrangdarlehen, d.h. der Darlehensgeber tritt im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber - z.B. der Hausbank - zurück, so dass dem Darlehen in seiner Laufzeit eine eigenkapitalähnliche Funktion zuwächst. In der Regel sind keine Sicherheiten erforderlich.
