In Deutschland sind 107 Millionen Girocards im Umlauf (Quelle: Statista, 2018). Die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten beläuft sich auf ca. 33 Millionen Stück (Quelle: Statista, 2018). Tendenz bei beiden Karten weiter steigend.
In Deutschland sind 107 Millionen Girocards im Umlauf (Quelle: Statista, 2018). Die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten beläuft sich Ende des Jahres 2021 auf ca. 38,4 Millionen Stück (Quelle: Statista, 2022).
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Seit 2018 bieten die großen Techkonzerne (Alipay, Google, Apple etc.) eigene Bezahlmöglichkeiten in Deutschland an zum Bezahlen per mobiles Endgerät (Smartphone oder Smart watch) an. Das Bezahlen mit dem Handy ist jedoch bei den meisten Kunden((GENDERNOTICE)) noch nicht im Alltag angekommen. Nur rund 25 Prozent haben mit Mobile Payment bisher bereits praktische Erfahrungen gesammelt. Mehr als ein Viertel der Verbraucher kennt die Möglichkeit des Bezahlens per Handy gar nicht. Insgesamt belegt Deutschland mit lediglich 11 Prozent regelmäßigen Mobile Payment Nutzern unter den fünf größten EU-Ländern den letzten Platz, Spitzenreiter ist Italien mit 20 Prozent. Weltweit führt China mit rund 80 Prozent.

Der Handel steht der elektronischen Zahlungsabwicklung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Anpassung an ständig veränderte Rahmenbedingungen ist dem Handel ein großes Anliegen. Die Integrierung innovativer Techniken in das eigene Unternehmenskonzept ist mit ausschlaggebend für die Zukunftsfähigkeit des Betriebes.
Innovation kann jedoch nicht zu jedem beliebigen Preis erfolgen. Gerade in Zeiten angespannter konjunktureller Lage ist eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Frage der Akzeptanz elektronischer Zahlungsmittel ausschlaggebend. Dies galt bereits bisher für die Kreditkarte und die verschiedenen Abrechnungsvarianten mit der Euroscheckkarte, betrifft aber darüber hinaus auch die Chip-Technologie mit der "Geldkarte" der deutschen Kreditwirtschaft.
Die Höhe der Disagiosätze bei der Kreditkartenakzeptanz ist seit der Begründung des Wettbewerbs im Jahr 1999 rückläufig. Derzeit liegen die Gebühren mit etwa 2 Prozent bis 3 Prozent vom Umsatz jedoch immer noch so hoch, dass der Handel, aufgrund der fehlenden Umlegungsmöglichkeit auf den Preis der Waren, Kreditkarten nur dann akzeptiert, wenn dies aus Marketinggründen unabwendbar ist.
Auch die hohen Gebühren bei der Verwendung der Girocard (früher EC-Karte) im PIN-Verfahren führen zum Wunsch des Handels das preisgünstige ELV-Verfahren beizubehalten. Die offline Variante des Girocard-Verfahrens durch Verwendung von Chip-Technologie ermöglicht Einsparungen im Bereich der Transaktionskosten. Durch eine im EMV-Chip der Girocard gespeicherte vorab Autorisierung eines Zahlungsbetrages von 500 Euro ist nicht mehr bei jedem Zahlungsvorgang der Aufbau einer Online-Verbindung erforderlich. Die wesentlichen Kostenbestandteile, Autorisierungsgebühr und Netzbetreiberkosten bleiben jedoch erhalten.
Äußerst zu begrüßen ist daher die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden durch das Projekt „KUNO“. Die Abkürzung steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen. Zusammengefasst besteht das Projekt darin, dass Polizeibehörden die Daten von als gestohlen gemeldeten ec-Karten an Netzbetreiber, Serviceanbieter sowie separat angeschlossene Einzelhandelsunternehmen weiterleiten. Die Informationen können dann in hausinterne oder unternehmensübergreifende Sperrdateien eingepflegt werden. Auf diese Art soll verhindert werden, dass gestohlene ec-Karten im Zahlungsverfahren ELV akzeptiert werden.
a) Girocard (ehemals ec-cash)
Von der deutschen Kreditwirtschaft angebotenes Zahlungsverfahren bei dem der Kunde nach Einführung der Girocard in das Gerät seine persönliche Geheimzahl (PIN) eingeben muss. Im Terminal wird automatisch die Echtheit der Karte und die Übereinstimmung von Karte und PIN-Code überprüft. Über eine online-Daten- bzw. Telefonverbindung wird die Karte mit den Sperrlisten der Kreditwirtschaft verglichen und die Zahlung bei Bonität des Kontos autorisiert.
Girocard bietet:
b) Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) mit Dienstleister
Von einem Dienstleister angebotenes Lastschriftzahlungsverfahren, bei dem keine Geheimnummer eingegeben, sondern vielmehr ein Lastschriftbeleg unterzeichnet werden muss.
Dieses Verfahren bietet:
jedoch keinen Zugriff auf die Sperrlisten der deutschen Kreditwirtschaft
aber: Zugriff zur bundesweiten Sperrdatei „KUNO“.
Die Abkürzung steht für: Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen. Es handelt sich um ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft mit dem Ziel, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren. Hierzu werden von den Polizeidienststellen aller Bundesländer Informationen über angezeigte Kartendiebstähle/-verluste an eine zentrale Sperrdatei gemeldet. Diese wird vom EHI Retail Institute geführt. Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Zahlungsabwicklung, aber auch einzelne Händler können sich beim EHI registrieren lassen und von dort die Daten über die gesperrten Karten erhalten.
c) Händlerlastschriftverfahren (ELV)
Eigenes Lastschriftzahlungsverfahren mit Unterschrift des Lastschriftbeleges ohne PIN-Eingabe in unterschiedlichen Varianten.
mit einer Überprüfung der Karte anhand einer durch Beteiligung mehrerer Handels- u. Dienstleistungsunternehmen aufgebauten und aktualisierten Sperrliste.
ELV bietet:
d) Kreditkarten
Selbständiges von Bankenkonsortien herausgegebenes Zahlungsverfahren mit eigenen Magnetstreifenkarten / Chipkarten. Rund 38 Millionen Kreditkarten sind in Deutschland im Umlauf – Schwerpunktmäßig herausgegeben von Mastercard und Visa.
Kreditkarten bieten:
Entwicklung:
Die Verbreitung von Kreditkarten nimmt zwar weiter zu, jedoch ist der Anstieg geringer als im Bereich der übrigen elektronischen Zahlungsverfahren.
Kreditkartenzahlungen werden im Rahmen des Ausbaus multimedialer Einkaufsmöglichkeiten, z. B. im Internet, weiter an Bedeutung gewinnen. Hierfür war die Einführung des SET (Secure-Electronic-Transaction) Standards wesentlich, der eine verschlüsselte Übermittlung aller Daten bei jeder Transaktion ermöglicht.
e) Mischformen
Alle Netzbetreiber bieten auch die Möglichkeit über ein einheitliches Terminal sowohl Girocard als auch ELV abzuwickeln. Es kann dann, z. B. ab einer bestimmten Zahlungshöhe vom Lastschriftverfahren auf das Girocard-Verfahren automatisch umgestellt werden. Die benutzten Terminals sind darüber hinaus in der Lage Kreditkarten zu lesen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen finden Sie unter www.hv-bayern.de.
