Praxiswissen
Stand 01 / 20255 MinutenNur für Mitglieder

Elektronische Zahlungssysteme

In Deutschland sind 107 Millionen Girocards im Umlauf (Quelle: Statista, 2018). Die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten beläuft sich auf ca. 33 Millionen Stück (Quelle: Statista, 2018). Tendenz bei beiden Karten weiter steigend.

Betriebswirtschaft

1. Verbreitung

In Deutschland sind 107 Millionen Girocards im Umlauf (Quelle: Statista, 2018). Die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten beläuft sich Ende des Jahres 2021 auf ca. 38,4 Millionen Stück (Quelle: Statista, 2022).

Möchten Sie weiterlesen?

Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu sehen.

Sie sind noch kein HBE-Mitglied?

Oder Sie sind bereits HBE-Mitglied, haben aber noch keinen Zugang?

Anteile der Zahlungsarten am Umsatz
Anteile der Zahlungsarten am Umsatz
Nutzung von Mobile-Payment-Lösungen

Seit 2018 bieten die großen Techkonzerne (Alipay, Google, Apple etc.) eigene Bezahlmöglichkeiten in Deutschland an zum Bezahlen per mobiles Endgerät (Smartphone oder Smart watch) an. Das Bezahlen mit dem Handy ist jedoch bei den meisten Kunden((GENDERNOTICE)) noch nicht im Alltag angekommen. Nur rund 25 Prozent haben mit Mobile Payment bisher bereits praktische Erfahrungen gesammelt. Mehr als ein Viertel der Verbraucher kennt die Möglichkeit des Bezahlens per Handy gar nicht. Insgesamt belegt Deutschland mit lediglich 11 Prozent regelmäßigen Mobile Payment Nutzern unter den fünf größten EU-Ländern den letzten Platz, Spitzenreiter ist Italien mit 20 Prozent. Weltweit führt China mit rund 80 Prozent.

Mobile-Payment-Nutzung
Mobile-Payment-Nutzung

2. Beurteilung

Der Handel steht der elektronischen Zahlungsabwicklung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Anpassung an ständig veränderte Rahmenbedingungen ist dem Handel ein großes Anliegen. Die Integrierung innovativer Techniken in das eigene Unternehmenskonzept ist mit ausschlaggebend für die Zukunftsfähigkeit des Betriebes. 

Innovation kann jedoch nicht zu jedem beliebigen Preis erfolgen. Gerade in Zeiten angespannter konjunktureller Lage ist eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Frage der Akzeptanz elektronischer Zahlungsmittel ausschlaggebend. Dies galt bereits bisher für die Kreditkarte und die verschiedenen Abrechnungsvarianten mit der Euroscheckkarte, betrifft aber darüber hinaus auch die Chip-Technologie mit der "Geldkarte" der deutschen Kreditwirtschaft. 

Die Höhe der Disagiosätze bei der Kreditkartenakzeptanz ist seit der Begründung des Wettbewerbs im Jahr 1999 rückläufig. Derzeit liegen die Gebühren mit etwa 2 Prozent bis 3 Prozent vom Umsatz jedoch immer noch so hoch, dass der Handel, aufgrund der fehlenden Umlegungsmöglichkeit auf den Preis der Waren, Kreditkarten nur dann akzeptiert, wenn dies aus Marketinggründen unabwendbar ist. 

Auch die hohen Gebühren bei der Verwendung der Girocard (früher EC-Karte) im PIN-Verfahren führen zum Wunsch des Handels das preisgünstige ELV-Verfahren beizubehalten. Die offline Variante des Girocard-Verfahrens durch Verwendung von Chip-Technologie ermöglicht Einsparungen im Bereich der Transaktionskosten. Durch eine im EMV-Chip der Girocard gespeicherte vorab Autorisierung eines Zahlungsbetrages von 500 Euro ist nicht mehr bei jedem Zahlungsvorgang der Aufbau einer Online-Verbindung erforderlich. Die wesentlichen Kostenbestandteile, Autorisierungsgebühr und Netzbetreiberkosten bleiben jedoch erhalten. 

Äußerst zu begrüßen ist daher die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden durch das Projekt „KUNO“. Die Abkürzung steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen. Zusammengefasst besteht das Projekt darin, dass Polizeibehörden die Daten von als gestohlen gemeldeten ec-Karten an Netzbetreiber, Serviceanbieter sowie separat angeschlossene Einzelhandelsunternehmen weiterleiten. Die Informationen können dann in hausinterne oder unternehmensübergreifende Sperrdateien eingepflegt werden. Auf diese Art soll verhindert werden, dass gestohlene ec-Karten im Zahlungsverfahren ELV akzeptiert werden.

3. Welche Systeme gibt es?

a) Girocard (ehemals ec-cash)
Von der deutschen Kreditwirtschaft angebotenes Zahlungsverfahren bei dem der Kunde nach Einführung der Girocard in das Gerät seine persönliche Geheimzahl (PIN) eingeben muss. Im Terminal wird automatisch die Echtheit der Karte und die Übereinstimmung von Karte und PIN-Code überprüft. Über eine online-Daten- bzw. Telefonverbindung wird die Karte mit den Sperrlisten der Kreditwirtschaft verglichen und die Zahlung bei Bonität des Kontos autorisiert.

Girocard bietet:

  • vollständige Zahlungsgarantie
  • recht hohe Kosten in Form der umsatzabhängigen Autorisierungsgebühr. Hinzu kommen bei allen Anbietern auch noch die Kosten der Netzbetreiber. 
  • Das Verfahren ec-cash kann auch offline betrieben werden, soweit die Girocard mit Chiptechnologie ausgerüstet ist und entsprechende Terminals verwendet werden. Bei diesem Verfahren erfolgt eine Autorisierung des Zahlungsbetrages aus einem Verfügungsrahmen, der auf der Karte eingespeichert ist, ohne online-Verbindung zum Netzbetreiber. Sobald der Verfügungsrahmen ausgeschöpft ist, wird bei der nächsten Transaktion über eine online-Verbindung dieser Rahmen erneut vorab autorisiert. Auch hier beträgt die Autorisierungsgebühr den vereinbarten Satz. Vorteile ergeben sich jedoch im Bereich der transaktionsabhängigen Kosten bei Netzbetreibern.
  • edc/Maestro/V-PAY-Verfahren. Auch ausländische Girocards können teilweise in einem vergleichbaren Verfahren akzeptiert werden. Dies setzt voraus, dass die Karten mit dem edc-Symbol ausgestattet sind. 

b) Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) mit Dienstleister 
Von einem Dienstleister angebotenes Lastschriftzahlungsverfahren, bei dem keine Geheimnummer eingegeben, sondern vielmehr ein Lastschriftbeleg unterzeichnet werden muss.

Dieses Verfahren bietet:

  • ggf. Prüfung der Karte anhand einer Sperrliste des Dienstleisters
  • je nach Vereinbarung auch die Möglichkeit eine Zahlungsgarantie zu erhalten, die jedoch gebührenpflichtig ist.

jedoch keinen Zugriff auf die Sperrlisten der deutschen Kreditwirtschaft 

aber: Zugriff zur bundesweiten Sperrdatei „KUNO“.
Die Abkürzung steht für: Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen. Es handelt sich um ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft mit dem Ziel, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren. Hierzu werden von den Polizeidienststellen aller Bundesländer Informationen über angezeigte Kartendiebstähle/-verluste an eine zentrale Sperrdatei gemeldet. Diese wird vom EHI Retail Institute geführt. Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Zahlungsabwicklung, aber auch einzelne Händler können sich beim EHI registrieren lassen und von dort die Daten über die gesperrten Karten erhalten. 

c) Händlerlastschriftverfahren (ELV)
Eigenes Lastschriftzahlungsverfahren mit Unterschrift des Lastschriftbeleges ohne PIN-Eingabe in unterschiedlichen Varianten. 

  • ohne Prüfung der Karte 
  • mit Prüfung der Karte gegen eine vom Unternehmen selbst aufgebaute und anhand eigener Schadensfälle aktualisierten Sperrliste. 
mit einer Überprüfung der Karte anhand einer durch Beteiligung mehrerer Handels- u. Dienstleistungsunternehmen aufgebauten und aktualisierten Sperrliste.

ELV bietet: 

  • bisher geringe Kosten, deutlich unterhalb sämtlicher anderer Verfahren
  • jedoch keinerlei Zahlungsgarantie 
  • den geringsten Grad an Sicherheit für den Händler, da entweder keine Sperrlistenabfrage erfolgt oder aber ein Zugriff nur auf Sperrlisten mit beschränktem Umfang besteht. 
d) Kreditkarten
Selbständiges von Bankenkonsortien herausgegebenes Zahlungsverfahren mit eigenen Magnetstreifenkarten / Chipkarten. Rund 38 Millionen Kreditkarten sind in Deutschland im Umlauf – Schwerpunktmäßig herausgegeben von Mastercard und Visa.

Kreditkarten bieten: 

  • vollständige Zahlungsgarantie 
  • jedoch sehr hohe Disagiokosten von ca. 2 bis 3 Prozent des Umsatzes 

Entwicklung: 
Die Verbreitung von Kreditkarten nimmt zwar weiter zu, jedoch ist der Anstieg geringer als im Bereich der übrigen elektronischen Zahlungsverfahren. 

Kreditkartenzahlungen werden im Rahmen des Ausbaus multimedialer Einkaufsmöglichkeiten, z. B. im Internet, weiter an Bedeutung gewinnen. Hierfür war die Einführung des SET (Secure-Electronic-Transaction) Standards wesentlich, der eine verschlüsselte Übermittlung aller Daten bei jeder Transaktion ermöglicht. 

e) Mischformen
Alle Netzbetreiber bieten auch die Möglichkeit über ein einheitliches Terminal sowohl Girocard als auch ELV abzuwickeln. Es kann dann, z. B. ab einer bestimmten Zahlungshöhe vom Lastschriftverfahren auf das Girocard-Verfahren automatisch umgestellt werden. Die benutzten Terminals sind darüber hinaus in der Lage Kreditkarten zu lesen.

4. Entscheidungskriterien bei der Anschaffung eines elektronischen Zahlungssystems:

  • Ausgangspunkt der Überlegung, welches System verwendet werden soll, muss zunächst eine Analyse des eigenen Kundenstammes sein. Je größer der Stammkundenanteil, desto geringer die Notwendigkeit einer Zahlungsgarantie, die immer mit hohen Kosten verbunden ist.
  • Bei unterschiedlicher Kundenstruktur können Mischformen von Girocard und ELV zur Verringerung der Kostenbelastung bei gleichzeitig erhöhtem Sicherheitsstandard sinnvoll sein. 
  • Das Akzeptieren von Kreditkarten führt nach wie vor zur höchsten Kostenbelastung des Handels. Es sollte daher geprüft werden, ob durch Kreditkartenakzeptanz zusätzliche Umsätze erzielt werden; ob z. B. Spontankäufe erfolgen, ausländische Kunden, z.B. Touristen gewonnen werden können oder ob die Kartenakzeptanz aus Imagegründen erforderlich ist. Bei hohem Anteil ausländischer Kunden kann ggf. das oben dargestellte edc/Maestro/V-PAY-System im Rahmen des ec-cash eine Alternative zur Kreditkartenzahlung bilden. 
  • Die Akzeptanz der Geldkarte ist aufgrund der Investitionskosten und der Gebühren-struktur derzeit nicht sinnvoll. 
  • Bedingt durch die schnelle technische Entwicklung auf dem Gebiet der Zahlungssysteme könnte dem Mieten von Terminals der Vorzug vor dem Kauf gegeben werden. Es sollten dann kurzfristige Verträge oder solche mit Kündigungsmöglichkeiten geschlossen werden. 
  • Vor der Entscheidung für einen Vertragspartner sollten in jedem Fall mehrere auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Angebote verschiedener Netzbetreiber bzw. Serviceanbieter eingeholt werden, da die Kostenstrukturen völlig unterschiedlich sind. Als Grundlage für die Angebote sollte hierbei mitgeteilt werden, welche Zahlungsverfahren betrieben werden sollen, wie viel Terminals benötigt werden, über welche Datenverbindung diese angeschlossen werden sollen und vor allen Dingen mit welcher Anzahl von Transaktionen pro Monat gerechnet wird. Bei der Beurteilung der entstehenden Kosten sollte auch berücksichtigt werden, wann die Wertstellung der Zahlungen erfolgt. Nur so kann eine Vergleichsbasis geschaffen werden. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen finden Sie unter www.hv-bayern.de.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

ms
ms
Anastasia Just
Referentin
Themen: Betriebswirtschaft
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?