Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wird diese Quote nicht erreicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an.
Informationen zu gesetzlichen Vorgaben, Fördermöglichkeiten und praktischen Fragen der Beschäftigung erhalten Unternehmen bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern (EAA). Arbeitgeber können die zuständige EAA in ihrer Region kontaktieren oder die kostenlose Service-Nummer 0800 90 40 001 nutzen. Weitere Informationen und praktische Hinweise finden Sie außerdem in unserem HBE-Praxiswissen.
