Viele Unternehmen können offene Stellen nicht besetzen. Auch im Handel lässt sich das Fachkräfteproblem nicht ohne Mitarbeiter aus dem Ausland lösen. Doch bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften müssen eine Reihe von rechtlichen Regelungen beachtet werden.

Die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter weist einige Besonderheiten auf, die in der Praxis schon aus Kostengründen beachtet werden sollten. Das HBE-Praxiswissen „Ausländische Arbeitnehmer“ informiert über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften, die zu beachten sind. Dies betrifft beispielsweise die möglichen Rechtsfolgen mangelnder Sprachkenntnisse von ausländischen Arbeitskräften (Abschluss des Arbeitsvertrages, Kündigung, Ausgleichsquittung usw.). Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Juristen wenden.