Das Bundesarbeitsministerium will den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit in Teilen noch einmal bis Ende September verlängern. Begründet wird dies mit den Folgen des russischen Kriegs in der Ukraine und den daraus resultierenden Lieferproblemen.

Das Kurzarbeitergeld soll gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet. Diese Regelungen sollen auch für Betriebe gelten, die ab dem 1. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. Der Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums wird nun regierungsintern abgestimmt. Informationen zu den aktuellen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erhalten sie hier und in unserem HBE-Praxiswissen.


