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07.08.2020 Bayern

Corona-Überbrückungshilfe: Fristverlängerung

Die Frist zur Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe ist bis Ende September 2020 verlängert worden. Grund dafür sind die technischen Probleme beim Start des Antragsverfahrens.

Corona-Überbrückungshilfe

Neben der Fristverlängerung gibt es auch bei den Bedingungen, unter denen die Überbrückungshilfe ausgezahlt wird, einige Neuerungen. Einen Überblick finden Sie hier. Wichtig: Für Monate mit einem kleineren Umsatzeinbruch als 40 Prozent entfällt der Anspruch. Antworten auf Fragen zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie auch in dieser FAQ-Liste. Anträge können nur seitens der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.

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