In Stellenausschreibungen ist unbedingt auf eine diskriminierungsfreie Positionsbeschreibung zu achten. Die meisten Firmen kommen dem inzwischen nach, indem z.B. Positionen als „Verkäufer (m/w)“ ausgeschrieben werden.

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anspruch auf einen neutralen Geschlechtseintrag im Geburtenregister sollte das dritte Geschlecht auch im Arbeitsrecht beachtet werden. Dies hat zur Folge, dass neben der Abkürzung „w/m“ auch das dritte Geschlecht, z.B. als „divers/d“, Berücksichtigung finden sollte. Dies kann auch durch eine völlig geschlechtsneutrale Ausschreibung, wie die Suche nach „Verkaufspersonal“ erfolgen. In der Praxis hat sich mittlerweile eingebürgert, hinter die jeweilige Stellenbezeichnung den Klammerzusatz „(m/w/d)“ einzufügen.