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14.12.2018

Geschäftsunterlagen 2018: Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Mit dem Jahresende wird auch wieder das Archiv anwachsen. Die Geschäftsunterlagen 2018 müssen zur Aufbewahrung untergebracht werden. Von welchen Unterlagen darf man sich trennen? Was muss wie lange aufbewahrt werden?

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Der Gesetzgeber gibt für Geschäftspapiere konkrete Aufbewahrungsfristen vor. So müssen zum Beispiel Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Buchungen und Bilanzen zehn Jahre archiviert werden. Handelsbriefe (darunter fallen auch E-Mails) müssen sechs Jahre lang zur Verfügung gehalten werden. Eine detaillierte Auflistung mit den Fristen für unterschiedliche Geschäftspapiere und alle weiteren Informationen können Sie unserem HBE-Praxiswissen entnehmen.

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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
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