News

23.12.2016 Bayern

Geschäftsunterlagen 2016: Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Mit dem Jahresende wird auch wieder das Archiv anwachsen. Die Geschäftsunterlagen 2016 müssen zur Aufbewahrung untergebracht werden.

akten

Von welchen Unterlagen darf man sich wann trennen? Was muss wie lange aufbewahrt werden? Der Gesetzgeber gibt für Geschäftspapiere konkrete Aufbewahrungsfristen vor. So müssen zum Beispiel Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Buchungen und Bilanzen zehn Jahre archiviert werden. Handelsbriefe (darunter fallen auch E-Mails) müssen sechs Jahre lang zur Verfügung gehalten werden. Eine detaillierte Auflistung mit den Fristen für unterschiedliche Geschäftspapiere und alle weiteren Informationen können Sie unserem HBE-Praxiswissen entnehmen.

Login Mitgliederbereich

 
 
 
 

Ansprechpartner

HBE Logo
 
 

Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München

Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163

 

Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.

Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.

1. Thema wählen

2. Kategorie wählen

3. Inhalte wählen

 
 
 
Leistungen
1
Aktuell
2
Verband
3
Kontakt
4
Bezirke-Filter
5
Themenfinder
6
HBE-Suche
7
 

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung