Missbräuchlichen Abmahnungen soll endlich ein Riegel vorgeschoben werden: Die Bundesregierung wird so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorlegen.

Die Bundesregierung erhalte „zahlreiche Eingaben betroffener Bürger, auf Grund deren Schilderungen sich Handlungsbedarf“ ergäbe, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP. Es sei „ein nicht hinnehmbarer Missstand", wenn Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung werde „geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs vorsehen". Man beobachte zudem „aufmerksam, dass Unternehmen bereits unmittelbar mit Beginn der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien erhalten haben“.