Mit Beginn des neuen Jahres ist der gesetzliche Mindestlohn erhöht worden. Das hat Folgen insbesondere für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die Arbeitgeber dringend berücksichtigen müssen.

Ab dem 1. Januar 2017 ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde gestiegen. Diese Erhöhung hat z.B. Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (eventuelle Reduzierung) oder auch auf die Sozialversicherungsfreiheit. In welchen Fällen Anpassungsbedarf besteht und wie Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohns Stolpersteine vermeiden, erfahren Sie in unserer beigefügten HBE-Information.