Jeder Betrieb ist verpflichtet, die Erste Hilfe gut zu organisieren, so dass im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden kann. Dadurch können, Unfall- und Verletzungsfolgen verringert und die Fehlzeiten der Beschäftigten reduziert werden. Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis 20 Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang. Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre erforderlich.
Der HBE bietet deshalb die vorgeschriebene Ausbildung exklusiv in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe an.
Die Lehrgangsgebühren werden von der Berufsgenossenschaft erstattet. Daher entstehen weder für das Unternehmen noch für die Teilnehmer Kosten.
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist.