Mit der neuen Widerrufsfunktion kommen auf Onlinehändler ab dem 19. Juni 2026 zusätzliche Anforderungen bei der Gestaltung ihrer digitalen Vertragsstrecken zu. Ziel der EU-Vorgaben ist es, den Widerruf für Verbraucher genauso einfach zu machen wie den Vertragsabschluss. Für Händler stellt sich damit die Frage, welche Shops und Prozesse betroffen sind, wie die neue Funktion konkret ausgestaltet sein muss und welche rechtlichen sowie operativen Anpassungen jetzt vorbereitet werden sollten.