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16.06.2023 Bayern
Die Frist für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ist über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden.
Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 31. Dezember 2023 zurückgezahlt werden kann, sind Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich. Die Ratenzahlungen können über die Online-Plattform beantragt werden. Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht.
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